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Gutachten Gutachter

Synonym: / Gutachter · Englisch: medical report / expert

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand:

Tätigkeiten durch "sachkundige Personen" (s.u.) bei Gerichts- und sonstigen Auseinandersetzungen/Überprüfungen. Im privatzahnärztlichen Bereich werden diese Gutachter von der Zahnärztekammer benannt. Nur diese Personen dürfen - auch nach der zahnärztlichen Berufsordnung - kritische Aussagen zu einer zahnärztlichen Arbeit tätigen. Das von einem Gutachter erstellte Gutachten ist juristisch von erheblicher Bedeutung und muss bei der Urteilsfindung vor einem Gericht angemessen berücksichtigt werden. Der Gutachter selbst schöpft sein Wissen aus den sog. Leitlinien, sonstigen Veröffentlichungen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften (z.B. wissenschaftlichen Stellungnahmen) und seiner persönlichen Berufserfahrung. Bei der zahnärztlichen Versorgung werden zwei Formen von Gutachten unterschieden: Bewertung der geplanten Therapie und Genehmigungsentscheidung durch den Kostenträger (= " Vorbegutachtung ") Mängelgutachten bei bereits fertig gestelltem Zahnersatz Für gesetzliche Krankenversicherte besteht auf Grund von Regelungen im Sozialgesetzbuch V ein vorgerichtliches Gutachterverfahren, bei welchem die Gutachter einvernehmlich (mit Zustimmung der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und der Gesetzlichen Krankenkassen) bestellt werden. Gegen die Beurteilung dieser G. gibt es verschiedene Beschwerdestellen (Prothetik-Einigungsausschuss, Obergutachter), bevor eine gerichtliche Untersuchung vor einem Sozialgericht eingeleitet werden kann. Wichtig für Patienten Gesetzlicher Kassen: Die Krankenkasse bezahlt nur solche Gutachten, die von ihr selbst in Auftrag gegeben wurden. Patienten sollten sich deshalb immer zunächst an ihre Krankenkasse wenden. Im Bereich Zahnersatz wurden 2009 bei den Gesetzlich Versicherten insgesamt 146.259 G. (Planungs- und Mängelgutachten) durchgeführt. Bei 10,5 Millionen prothetischen Behandlungsfällen wurden lediglich 16.514 Mängelgutachten angefordert. Zur Rolle der Zahnärztlichen Gutachter: Ein wichtiger Gehilfe des Gerichts (zm, 2021) Einsicht in Gutachterunterlagen (BGH-Entscheidung aus 2003) Behandlungsfehler, Gutachterkommission für Fragen zahnärztlicher Haftung, Haftung, Leitlinie, Mängelgutachten ("Mängelrüge"), MDK, MDZ, Nachbesserung, Schweigepflicht Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer zur Patientenberatung und Gutachterverfahren, 2008; ©: Bundeszahnärztekammer

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