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Prothetik-Einigungsausschuss

Synonym: Ausschuss für Zahnersatz, zahnärztlicher Prothetik-Ausschuss · Englisch: prosthetic agreement committee

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Der Prothetik-Einigungsausschuss (PEA) ist ein nach dem Bundesmantelvertrag (Zahnärzte, BMV-Z) vorgeschriebenes, paritätisch besetztes Gremium (Kassenvertreter, Zahnärzte) mit folgender Bedeutung: Wenn Krankenkassen, Zahnärzte oder Patienten mit einem Gutachten (Vor- oder Nachbegutachtung) nicht einverstanden sind, haben sie die Möglichkeit, einen Obergutachter bei Mitgliedern von Ersatzkassen oder den PEA bei Primärkrankenkassen einzuschalten. Der PEA gilt also nur für Primärkassen. Der PEA entscheidet über: Einsprüche des Vertragszahnarztes oder der Krankenkassen gegen die Stellungnahme des Gutachters nach § 3 Anlage 12 zum BMV-Z, Mängelansprüche (innerhalb von 24 Monaten) gemäß § 4 Abs. 1 Anlage 12 zum BMV-Z sowie die Kosten der Begutachtung ausgeführter Leistungen (Anhang gemäß § 3 Abs. 4 der Anlage 12 zum BMV-Z). Bei Nachbegutachtungen durch den PEA gilt: Wenn eine Zahnersatzarbeit nicht zur Zufriedenheit ausfällt, ist zusätzlich zu prüfen, ob der negative Erfolg auf einem Ausführungs- oder Planungsverschulden des Zahnarztes beruht. Ist das nicht mit letzter Sicherheit feststellbar, ist der Anspruch der Krankenkasse gegen die bereits gezahlte Vergütung nicht gegeben.