Gutachten
Synonym: Sachverständigenprüfung, Mängelgutachten · Englisch: medical report, expert opinion
Ein Gutachten ist eine sachverständige Einschätzung, die von einem Gutachter – auch Sachverständiger genannt – erstellt wird, um bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Streitfällen sowie fachlichen Überprüfungen fundierte Bewertungen abzugeben. Im zahnmedizinischen Bereich werden Gutachter von der zuständigen Zahnärztekammer oder im Fall gesetzlich Versicherter durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) und die Gesetzlichen Krankenkassen benannt. Sie besitzen die Befugnis, gemäß der zahnärztlichen Berufsordnung kritische Aussagen zu zahnärztlichen Leistungen zu treffen.
In der Zahnmedizin werden hauptsächlich zwei Arten von Gutachten unterschieden: die Vorbegutachtung, bei der geplante Therapien bewertet und Entscheidungen über deren Genehmigung durch den Kostenträger getroffen werden, und das Mängelgutachten, das bereits fertiggestellte zahnärztliche Arbeiten auf mögliche Mängel überprüft.
Die Bedeutung eines Gutachtens ist juristisch erheblich und muss von Gerichten bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden. Die Arbeit des Gutachters basiert auf aktuellen Leitlinien, wissenschaftlichen Stellungnahmen und Publikationen der Fachgesellschaften sowie auf persönlicher Berufserfahrung.
Im Bereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs V vor einer gerichtlichen Klärung ein vorgerichtliches Gutachterverfahren. Dieses wird einvernehmlich durch die KZV und die Krankenkassen organisiert. Patienten der GKV sollten beachten, dass nur Gutachten von der Krankenkasse bezahlt werden, die von dieser selbst in Auftrag gegeben wurden.
Aktuelle statistische Daten zu zahnärztlichen Gutachten sind begrenzt verfügbar. Historisch wurden im Jahr 2009 bei gesetzlich Versicherten insgesamt 146.259 Gutachten durchgeführt, darunter 16.514 Mängelgutachten bei etwa 10,5 Millionen prothetischen Behandlungsfällen. Neuere Zahlen sind in den aktuellen Publikationen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zu finden.
Sollte ein Gutachten angefochten werden, existieren vorgerichtliche Instanzen wie der Prothetik-Einigungsausschuss oder ein Obergutachter, bevor ein Fall vor einem Sozialgericht verhandelt wird. Die Gutachter in der Zahnmedizin nehmen somit eine Schlüsselrolle als Berater und Entscheidungshilfe für Gerichte, Kostenträger und Patienten ein.