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Bundesmantelvertrag Zahnärzte

Synonym: BMV-Z · Englisch: Federal Framework Agreement for Dentists

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Der Bundesmantelvertrag Zahnärzte (BMV-Z) ist ein bundesweiter Vertrag, der die Grundlagen und Bedingungen der zahnärztlichen Versorgung für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland festlegt. Der BMV-Z wird zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen geschlossen und regelt das Verhältnis zwischen Vertragszahnärzten und Krankenkassen.

Inhaltlich umfasst der BMV-Z Richtlinien zur Leistungserbringung, Abrechnung und Dokumentation zahnärztlicher Leistungen, die zu Lasten der GKV erbracht werden. Er legt fest, welche zahnärztlichen Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, und definiert den Rahmen für die Vergütung und Abrechnung dieser Leistungen. Zudem enthält der Vertrag Regelungen zur Qualitätssicherung und beschreibt die Pflichten und Rechte von Zahnärzten und Krankenkassen in der vertragszahnärztlichen Versorgung.

Der BMV-Z bildet die rechtliche Grundlage für die zahnärztliche Versorgung in Deutschland und gewährleistet eine einheitliche, flächendeckende Versorgung aller GKV-Versicherten. Regelmäßige Anpassungen des Vertrags stellen sicher, dass der Leistungskatalog und die Vergütungsmodelle aktuellen medizinischen Standards und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entsprechen.