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Ersatzkassen

Synonym: Ersatzkrankenkassen, gesetzliche Ersatzversicherungen · Englisch: substitute health insurance funds

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Ersatzkassen sind Krankenversicherungen mit dem Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ursprünglich nur für bestimmte Personengruppen wie Angestellte und freiwillige Mitglieder zugänglich waren. Sie wurden daher oft als „gesetzliche Privatversicherungen“ bezeichnet.

Die Organisation der Ersatzkassen erfolgte historisch getrennt:

  • Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK): Gegründet 1912, für Angestellten-Ersatzkassen.
  • Arbeiter-Ersatzkassen-Verband (AEV): Seit 1938, für Arbeiter-Ersatzkassen. Diese Trennung endete 1996 mit der Einführung der freien Kassenwahl. Seither stehen die Ersatzkassen allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung offen, unabhängig von ihrer beruflichen Stellung.

Im Jahr 2009 wurden die Organisationen der Ersatzkassen unter dem Namen Verband der Ersatzkassen (VdEK) zusammengeführt, nachdem der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband aufgelöst wurde. Ersatzkassen bieten heute ein breites Spektrum an Leistungen und stehen in direkter Konkurrenz zu anderen Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung.