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Körperschaft

Synonym: Körperschaft des Öffentlichen Rechts, KdÖR · Englisch: corporate of the public right

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Eine Körperschaft ist ein rechtsfähiger Verband, der mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet ist, um staatliche Aufgaben zu erfüllen. Diese gesetzlich übertragenen Aufgaben werden in eigener Verantwortung unter staatlicher Rechtsaufsicht, jedoch ohne Fachaufsicht, durchgeführt.

Im deutschen Gesundheitswesen sind Ärzte und Zahnärzte im Rahmen der Selbstverwaltung mit einer Zwangsmitgliedschaft in den Ärztekammern, Zahnärztekammern und/oder den kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen organisiert. Alle approbierten Zahnärzte unterliegen den Zahnärztekammern, wobei die Beiträge je nach Tätigkeit unterschiedlich hoch ausfallen. Vertragszahnärzte sind zusätzlich verpflichtet, den kassenzahnärztlichen Vereinigungen beizutreten, was ebenfalls kostenpflichtig ist. Ein OLG-Urteil aus dem Jahr 2008 befasst sich mit der Rechtmäßigkeit dieser Zwangsmitgliedschaft.