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KZV

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) ist der gesetzlich vorgeschriebene Zusammenschluss aller Vertragszahnärzte auf Bundesländerebene. In Bundesländern mit über 10.000 Vertragszahnärzten kann eine Unterteilung erfolgen. Die KZV ist Teil der Selbstverwaltung und hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Aufgrund der Strukturen aus der Besatzungszeit gab es bis 2004, besonders im Südwesten Deutschlands, Unterteilungen nach Regierungsbezirken (z. B. in Baden-Württemberg die KZVen Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Tübingen). Ab 2004 wurde durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) eine weitgehende Professionalisierung eingeführt, die gesetzlich hauptamtliche Vorstände festlegte. Gleichzeitig wurden die Befugnisse der Vertreterversammlung eingeschränkt und die Kompetenzen der zuständigen Aufsichtsbehörde (Ministerium) gestärkt.

Die Gründung der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen geht auf eine Notverordnung des Reichspräsidenten vom 8. Dezember 1931 zurück. Ziel dieser Verordnung war es, die Arbeitskämpfe zwischen Ärzten und Krankenkassen zu schlichten. Das bis dahin bestehende System der Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Ärzten wurde dabei aufgehoben.

Jeder Vertragszahnarzt ist verpflichtet, Mitglied der KZV zu sein. Der Verwaltungsaufwand wird durch umsatzabhängige Gebühren und eine Grundpauschale finanziert, die je nach Umsatz und KZV zwischen 750 und 2.500 Euro jährlich liegt.

Zu den Aufgaben der KZV gehören:

Die Entgegennahme und Verteilung der Gesamtvergütung nach dem Honorarverteilungsmaßstab. Der Sicherstellungsauftrag, der eine ausreichende zahnärztliche Versorgung der gesetzlich versicherten Patienten garantiert. Zahnärzte und Fachzahnärzte müssen in zumutbarer Entfernung verfügbar sein und auf dem aktuellen Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft aus- und fortgebildet sein. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragszahnärztlichen Tätigkeit. Die Wahrnehmung der Rechte der Vertragszahnärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzt die KZV Disziplinargewalt gegenüber ihren Pflichtmitgliedern. Die Vertragszahnärzte wählen alle fünf Jahre die Mitglieder der Vertreterversammlung nach dem d’Hondt-Verfahren. Diese Vertreter wählen wiederum den Vorstand und die Ausschüsse gemäß der Satzungsvorgaben.

Mit dem Inkrafttreten des GMG am 1. Januar 2005 wurde die Verhandlungs- und Regelungskompetenz für den Bereich des gesetzlichen Zahnersatzes vollständig auf die Bundesebene übertragen. Ab dem 1. Januar 2012 sind Zahnarztpraxen verpflichtet, die Abrechnungen für gesetzlich versicherte Patienten elektronisch an die KZV zu übermitteln. Dies schließt auch die in den Laborrechnungen enthaltenen Material- und Laborkosten ein, die als Bestandteil der zahnärztlichen Abrechnung elektronisch übermittelt werden müssen.