Sicherstellungsauftrag
Synonym: Qualitätskontrollauftrag, Überwachungsauftrag, Kontrollauftrag, Aufsichtspflicht · Englisch: service guarantee
Sicherstellungsauftrag bezeichnet die gesetzlich festgeschriebene Verpflichtung der Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen, die ärztliche Versorgung gesetzlich Versicherter nach Vertrag sicherzustellen. Dies geschieht, indem sie ein qualitativ angemessenes, in zumutbarer Entfernung gelegenes, jederzeit bedarfsdeckendes und wirtschaftliches Versorgungsangebot einschließlich eines Notfalldienstes bereithalten. Diese Verpflichtung kann nach § 72a SGB V an die Krankenkassen übergehen: „Haben mehr als 50 Prozent aller in einem Zulassungsbezirk oder einem regionalen Planungsbereich niedergelassenen Vertragsärzte auf ihre Zulassung nach § 95b Abs. 1 verzichtet oder die vertragsärztliche Versorgung verweigert und hat die Aufsichtsbehörde nach Anhörung der Landesverbände der Krankenkassen, der Verbände der Ersatzkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung festgestellt, dass dadurch die vertragsärztliche Versorgung nicht mehr sichergestellt ist, erfüllen insoweit die Krankenkassen und ihre Verbände den Sicherstellungsauftrag.“ Nach § 140a „Integrierte Versorgung“ können die Krankenkassen Verträge über eine sektorenübergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung abschließen. Soweit die Versorgung der Versicherten nach diesen Verträgen durchgeführt wird, ist der Sicherstellungsauftrag nach § 75 Abs. 1 eingeschränkt.