Behandlung Behinderte
Englisch: treatment of (mentally) handicapped patients
Wegen der oft schwierigen zahnärztlichen Versorgung behinderter Patienten ist die Prophylaxe von Karies und Parodontalerkrankungen von besonderer Bedeutung bei dieser Hoch-Risikogruppe. Dabei gilt als oberstes Ziel der Erhalt der natürlichen Bezahnung verbunden mit einem gesunden Zahnfleisch über einen möglichst langen Zeitraum, da die Eingliederung von Zahnersatz und Parodontalbehandlungen bei dieser Patientengruppe als problematisch einzuordnen bzw. unmöglich sind. Unterschätzt wird auch häufig die eingeschränkte Fähigkeit vieler Patienten, Schmerzempfinden entsprechend auszudrücken. Nicht nur aus zahnärztlicher Sicht führt dies meist zu einer zu spät erfolgenden und dann rein schmerzorientierten Therapie. Sollen Prophylaxemaßnahmen erfolgreich sein, ist eine Integration und Schulung der Betreuungspersonen in das Konzept einer individuellen Prophylaxe unbedingt erforderlich, da die Compliance bei diesem Patientenkreis nicht als hoch anzusehen ist (Down-Syndrom). Ergänzend zur genauen Anleitung für die Zahnpflege spielen dabei auch Informationen zur Ernährungslenkung und Fluoridierung eine wichtige Rolle. Neben den individuellen Prophylaxe ist jedoch vor allem die regelmäßige Professionelle Zahnreinigung (PZR) ein wichtiger Faktor. Anzustreben ist allgemein die kontinuierliche Versorgung dieses Personenkreises entsprechend ihrer Compliance und des Behandlungsbedarfs über alle Lebensabschnitte hinweg im Sinne eines lebenslangen Recalls. Bei den Zahnärztekammern der Länder bestehen vielfach Listen von Zahnärzten, die sich auf die Behandlung von behinderten Patienten spezialisiert haben. Seit dem Jahr 2014 können zwischen Vertragszahnärzten und Pflegeeinrichtungen Betreuungsverträge geschlossen werden, welche die systematische Betreuung pflegebedürftiger Patienten in ihren Heimen ermöglichen. Bis Ende 2016 existierten 3.210 dieser Kooperationsverträge, welches bei bundesweit etwa 13.600 Pflegeheimen einen Abdeckungsgrad von etwa 24 Prozent ergibt. Down-Syndrom, Kariesprophylaxe Richtlinie über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen: Erstfassung (Richtlinie nach § 22a SGB V) ab 1.7.20 Expertenstandard „Förderung der Mundgesundheit in der Pflege“ Mundhygiene bei Pflegebedürftigen – Empfehlungen für die Praxis (zm, 2021) Mundpflege-Tipps für demenziell erkrankte Menschen (zm, 2020) 10 Jahre AuB-Konzept: Eine Blaupause für das ganze System (zm, 2020) Neue präventive Leistungen für AuB-Patienten - Ab 1. Juli gilt § 22a (zm-online, 20) Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen - Neue BEMA-Leistungen ab dem 1. Juli (zm, 20) Video: Kurzfilme, die vor allem pflegende Angehörige bei der Mundpflege unterstützen sollen (2016, YouTube) zum Ausdrucken: Mundhygiene bei Pflegebedürftigen – Empfehlungen für die Praxis (zm, 2021) Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen: G-BA regelt Details in neuer Richtlinie (2017) S2k-Leitlinie "Down-Syndrom im Kindes- und Jugendalter" - Patienten mit Down-Syndrom, (zm, 2017) Wie wirksam ist Silber-Diamin-Fluorid? (zm, 2017) „Wir Zahnärzte müssen die neue Richtlinie infrage stellen“ (DZW, 20)
Schlagwörter