Recall
Synonym: Recall-System, Erinnerung
Recall in Zahnarztpraxen ist ein erfolgreich eingesetztes Erinnerungssystem, das besonders bei der implantologischen, parodontologischen, kieferorthopädischen und prothetischen Betreuung sowie zur Vorsorge von Zahnerkrankungen genutzt wird. In zahlreichen Studien ist eindeutig belegt, dass eine regelmäßige Kontrolle („Nachsorge“) erheblich zum Erfolg ärztlicher Maßnahmen beiträgt (Compliance). Ein Recall darf nur bei den eigenen Patienten durchgeführt werden und auch nur dann, wenn diese nach entsprechender Unterrichtung zu dieser Maßnahme ihre (jederzeit widerrufbare) Zustimmung gegeben haben. Auch nach der Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist ein Recall gestattet. Umgekehrt ist ein Arzt jedoch nicht verpflichtet, seine Patienten von sich aus zu Vorsorgeuntersuchungen einzubestellen.