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Regelversorgung

Synonym: Basisversorgung, Standardversorgung, Routineversorgung, Regelleistung, Standardbehandlung · Englisch: standard (dental) care

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand:

Regelversorgung ist eine Wortschöpfung nach dem GMG für Zahnersatz ab 2005 bei gesetzlich Versicherten. Sie wurde für jeden zahnärztlichen Gebiss-Befund – zum Beispiel tief zerstörter, aber erhaltungswürdiger Zahn oder das Fehlen mehrerer Zähne – “am grünen Tisch” festgelegt und beschreibt eine zahnärztliche Therapie unter den Gesichtspunkten der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie beinhaltet neben der Beschreibung der Regelversorgung das durchschnittliche Honorar für die zahnärztlichen Leistungen und die in der Regel anfallenden Kosten des Dentallabors für einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Zahnersatz (Wirtschaftlichkeitsgebot). Auf ihrer Grundlage wurden die Festzuschüsse berechnet, die die gesetzlichen Krankenkassen ab 2005 für die Behandlung mindestens bezahlen müssen (Bonusregelung). Die Vergütung für die durchgeführte Regelversorgung richtet sich nach dem BEMA. Dabei gilt ein verbindlicher, bundeseinheitlicher Punktwert; kassenspezifische oder regionale Sonderregelungen sind dadurch ab 2005 hinfällig geworden. Vergütungen für Zahnersatz nach der Regelversorgung unterliegen ab 2005 nicht mehr der Budgetierung und werden auch nicht bei der Degression angerechnet. Special: Zahnwissen-Festzuschüsse. Die Regelversorgung ist gut, wird aber immer seltener genutzt (zm, 2019).