Degression
Synonym: Punktwertdegression, Budgetbegrenzung, Punktmengenbegrenzung · Englisch: degression
Degression bezeichnet im Kontext der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die stufenweise Abnahme oder Verminderung der Vergütung vertragszahnärztlicher Leistungen, sobald eine festgelegte Punktmengen- oder Budgetgrenze überschritten wird.
Dieses Vergütungssystem war ursprünglich von 1993 bis 1996 in Kraft, wurde ab 1999 wieder eingeführt und unterlag mehreren Reformen. Grundlage für die Regelungen zur Degression bildet § 85 Abs. 4b–f des Sozialgesetzbuches V (SGB V). Dabei werden die von Vertragszahnärzten nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) erbrachten Leistungen einer Jahreshöchstgrenze unterworfen. Diese Höchstgrenze ist willkürlich festgelegt und basiert auf der Annahme, dass eine Überschreitung der Punktmengengrenzen die Qualität der zahnärztlichen Versorgung gefährden könnte.
Relevanz:
- Qualitätsdebatte: Die Festlegung von Punktmengengrenzen war und ist umstritten, da sie einerseits als Instrument zur Qualitätssicherung begründet wurde, andererseits aber eine potenzielle Einschränkung der Versorgungskapazitäten darstellt.
- Zahnersatz: Seit 2005 unterliegen Vergütungen für Zahnersatz, auch im Rahmen der Regelversorgung, nicht mehr der Budgetierung oder Degression.
- Reform 2020: Ab Oktober 2020 wurde die Degression vollständig abgeschafft, was insbesondere für angestellte Zahnärzte und Praxen ohne Budgetbegrenzung eine Entlastung darstellt.
Zusätzliche Regelungen: Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 wurden weitere Verbesserungen im Vergütungssystem umgesetzt, um die Versorgung zu stärken. Unter anderem wurde eine Erhöhung der Festzuschüsse für Zahnersatz eingeführt, die ab 2005 und in späteren Reformen kontinuierlich angepasst wurde.