Haltbarkeit von Zahnersatz
Englisch: longevity (durability) of denture
Die Haltbarkeit von Zahnersatz unterliegt keiner allgemein gültigen Regel, da viele Faktoren die Verweildauer im Mund beeinflussen. Im Vergleich zu früher spielen materialbedingte Ausfälle beim Einsatz bewährter Verfahren nur noch eine untergeordnete Rolle. Neben einer individuellen biologischen Komponente sind eine korrekte Planung, die technische Ausführung und Eingliederung des Zahnersatzes ebenso entscheidend wie regelmäßige fachmännische Kontrollen und sorgfältige häusliche Pflege. Gesetzliche Versicherer bezuschussen (Stand 2003) in der Regel eine Neuanfertigung von Zahnersatz nach fünf Jahren. In den Lehrbüchern sind Spannen zwischen 8 und 10 Jahren zu finden, gemessen an wissenschaftlichen Kriterien und nicht unter Berücksichtigung der Patientenzufriedenheit.
Wissenschaftliche Studien, die untereinander vergleichbar sind, sind dem N.N. nicht bekannt. Standards in der Beurteilung existieren nicht. Einen Anhaltspunkt für Deutschland liefert eine umfangreiche Studie von Prof. Kerschbaum (Köln, 2000) zu festsitzendem Zahnersatz (Kronen, Brücken). Dabei wurden 34.000 Rechnungen einer privaten deutschen Krankenversicherung (DKV) in einer repräsentativen Stichprobe über 25 Jahre (1974–1999) ausgewertet. Pro Patient wurde dabei nur eine Brücke oder Krone analysiert, um die Unabhängigkeit der Auswertung zu gewährleisten. Insgesamt wurden 4.363 Kronen und 1.664 Brücken untersucht. Als Zielkriterium galt die Erneuerung der Kronen und Brücken bzw. der Verlust des Pfeilerzahns, was als Misserfolg in dieser Zeit betrachtet wurde. Die Studie sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Zahnersatz nach fachlichen Kriterien noch in Ordnung ist.
Eine neuere Studie aus Schweden (Eriksson et al., 2004) kommt zu ähnlichen Ergebnissen, wobei kleinere Restaurationen schlechter abschneiden (Vermutung: Überbelastung der Pfeilerzähne). Als Hauptursachen für den Verlust werden Sekundärkaries und Wurzelfrakturen angegeben. Eine weitere Studie (Dietze, S., Kerschbaum, Th., Teeuwen, R.; DZZ 58, 2003) beschäftigt sich mit der Haltbarkeit von herausnehmbarem Zahnersatz ("Langzeitschicksal" von klammerverankerten Modellgussprothesen). In einer retrospektiven Analyse des Patientenguts einer Kassenpraxis (1225 Patienten) wurden die Verweildauer von Modellgussprothesen und die Überlebensrate der Restzähne untersucht. Die Prothesen waren nach parodontalhygienischen Prinzipien gestaltet, und Auflagen in der Zahnhartsubstanz wurden nicht eingeschliffen. Ein Recall-System existierte in der Praxis nicht.
Nach fünf Jahren waren noch 84 % der Prothesen in Funktion, nach zehn Jahren 59 % (15 Jahre: 38,8 %, 20 Jahre: 23,5 %, 30 Jahre: 14,5 %). Die durchschnittliche Nutzungsrate lag bei 11,7 Jahren. Im Beobachtungszeitraum ergab sich bei den erfassten 10.035 Restzähnen eine Extraktionshäufigkeit von 29,2 %. Innerhalb von 14 Jahren waren etwa 50 % der Restzähne verloren gegangen.
Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Vollprothesen oft länger getragen werden, als dies medizinisch vertretbar wäre. Besonders die Abrasion der heute gängigen Kunststoff-Ersatzzähne und der altersbedingte Kieferschwund lassen es als geboten erscheinen, nach spätestens zehn Jahren eine Erneuerung oder eine labormäßige Anpassung (Unterfütterung, Erneuerung der Zähne) vorzunehmen.
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