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Zahnarzt

Synonym: Dentist (historisch), Zahnmediziner · Englisch: dentist, odontologist, dental professional, oral health care professional, dental surgeon

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Der Zahnarzt ist eine Berufsbezeichnung für Personen, die gemäß dem Zahnheilkundegesetz (ZHG) ein Studium der Zahnmedizin abgeschlossen haben und nach erfolgreicher Approbation zur berufsmäßigen Ausübung der Zahnheilkunde berechtigt sind. Seit der Integration des Dentistenberufs durch das „Allensbacher Abkommen“ von 1952 existiert nur noch die zahnärztliche Approbation als Grundlage für die Berufsausübung.

Berufsbild und Tätigkeitsfelder

Die Mehrheit der Zahnärzte in Deutschland ist freiberuflich in eigener Praxis tätig, entweder als Vertragszahnarzt oder als angestellter Zahnarzt. Das zahnärztliche Tätigkeitsfeld umfasst Diagnostik, Prävention und Therapie oraler Erkrankungen sowie zunehmend auch Aspekte der allgemeinen Gesundheit, da die Mundgesundheit als Indikator für systemische Erkrankungen anerkannt wird.

Neben der allgemeinen Zahnmedizin existieren Fachzahnarztweiterbildungen, beispielsweise in Oralchirurgie, Kieferorthopädie oder Parodontologie. Zudem werden postgraduale Master-of-Science-Programme in verschiedenen Spezialgebieten angeboten.

Statistische Daten

Im Jahr 2019 gab es in Deutschland über 97.000 approbierte Zahnärzte, von denen rund ein Drittel nicht aktiv praktizierte. Im Jahr 2017 wurden 2.192 zahnärztliche Approbationen erteilt, wobei knapp zwei Drittel der Absolventen Frauen waren. Die Zahnmedizin sichert zahlreiche Arbeitsplätze: 2018 waren direkt oder indirekt rund 878.000 Personen in diesem Bereich beschäftigt.

Rechtliche Grundlagen

Die Berufsbezeichnung „Zahnarzt“ ist an den erfolgreichen Abschluss eines Zahnmedizinstudiums und die Approbation gebunden. Eine Ausübung der Zahnheilkunde ohne zahnmedizinische Approbation ist nicht zulässig, auch wenn ein Arzt über eine medizinische Approbation verfügt. Diese Regelung wurde 2003 durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH, AZ.: C-35/02) bestätigt, der entschied, dass die zahnärztliche Berufsausübung eine spezifische Ausbildung gemäß der EU-Richtlinie 78/687/EWG erfordert.

Historische Entwicklung

Der Begriff „Zahnarzt“ wurde erstmals 1725 in Deutschland verwendet. Bis ins 19. Jahrhundert waren vor allem Bader, Barbiere und Wanderzahnärzte für zahnmedizinische Behandlungen zuständig. Ab 1855 nahm die Zahl der sogenannten Zahnpraktiker durch die Einführung von Kautschukprothesen stark zu.

Ein entscheidender Meilenstein war die Einführung der Kurierfreiheit durch die Gewerbeordnung von 1869, wodurch Zahnheilkundige ohne Approbation praktizieren konnten. Dies änderte sich 1952 mit dem Zahnheilkundegesetz, das die Kurierfreiheit abschaffte und die zahnärztliche Ausbildung auf ein zehnsemestriges Studium festlegte. Die vollständige Integration des Dentistenberufs erfolgte 1955.

Zukunft der Berufsbezeichnung

Es gibt Bestrebungen, die Bezeichnung „Zahnarzt“ zu modernisieren. So schlugen der Wissenschaftsrat und die Kultusministerkonferenz 2005 vor, den Titel „DentalMedizinischer Doktor (DMD)“ einzuführen. Alternativ wird der Begriff „Orale Medizin“ diskutiert, um den erweiterten Tätigkeitsbereich der Zahnärzte deutlicher abzubilden.