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Kurierfreiheit

Englisch: curative liberty (freedom)

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Kurierfreiheit bezeichnet das Recht, als Nichtarzt ohne Approbation andere Menschen zu behandeln oder sich aus der Perspektive des Patienten von Nichtärzten behandeln zu lassen. In Deutschland wurde die Kurierfreiheit nach vorherigen Verboten um 1870 wieder eingeführt. Sie bildete beispielsweise die Grundlage für das mittlerweile nicht mehr existierende Berufsbild der Dentisten, da die Kurierfreiheit für Zahnärzte im Jahr 1952 aufgehoben wurde. Heute fällt dieses Recht überwiegend in den Zuständigkeitsbereich von Heilpraktikern.

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