Zum Hauptinhalt springen

Vorbereitungszeit

Englisch: make-ready time, preparation time

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Vorbereitungszeit ist ein Begriff aus dem Vertragszahnarztrecht. Zwischen Approbation und der selbstständigen Versorgung gesetzlich versicherter Patienten muss eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit liegen, die in einer Vertragspraxis abgeleistet werden sollte. Tätigkeiten in anderen Einrichtungen wie Kliniken, der Bundeswehr oder im Ausland werden nur teilweise anerkannt. Eine mindestens dreimonatige Vorbereitungszeit in einer Vertragspraxis ist auch in diesen Fällen immer erforderlich. Eine Ausnahme bilden Personen mit einer EG-Approbation, die nach dem geltenden Recht von 2011 keine Vorbereitungszeit benötigen.

Während der Vorbereitungszeit haftet der Praxisinhaber für Behandlungsfehler des Assistenten. Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten ist ein Rückgriff auf den Assistenten möglich.