Patientenrechtegesetz
Synonym: Patientenrechte, Recht des Patienten, Patientenrechtegesetzgebung · Englisch: Patient Rights Act
Das Patientenrechtegesetz (PatRG), 2013 in Kraft getreten, kodifiziert überwiegend bisher entwickelte richterliche Grundsätze des Arzthaftungs- und Behandlungsrechts in den neu geschaffenen §§ 630a – 630h BGB. Es macht die Rechte von Patienten transparenter und betont die zentrale Bedeutung der Aufklärung. Zudem beinhaltet es eine patientenfreundliche Änderung in Teilen des Sozialgesetzbuches (SGB V). Aufgrund der neu geschaffenen Beweislastumkehr bei groben fachlichen Verstößen (z. B. schwere Behandlungsfehler wie Hygienemängel oder erhebliche Organisationsfehler) kommt der lückenlosen Dokumentation eine noch größere Bedeutung zu. Rechtsanwältin Martina Winkhart-Martis erläutert diese Änderungen ausführlich und geht insbesondere auf folgende Kernpunkte ein: 1. Der Behandlungsvertrag als Dienstvertrag, 2. Informationspflichten, 3. Aufklärung und Einwilligung, 4. Dokumentation, 5. Einsichtnahme in die Patientenakte, 6. Beweislastumkehr und Beweiserleichterungen, 7. Änderungen im 5. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V). Zur Bedeutung des Patientenrechtegesetzes – Die dritte Instanz (zm, 2014) Kommentar der LZK-BW ZPW-Online Patientenrechtegesetz – Alles wird neu und bleibt doch beim Alten. Das müssen Ärzte nun beachten. Praxisbroschüre “Patientenrechtegesetz”.