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Patientenrechterichtlinie

Synonym: Patientenrechtegesetz, Patientenrecht, Richtlinie zu Patientenrechten · Englisch: Patient rights directive, Patient rights regulation

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand:

Patientenrechterichtlinie, vormals „Gesundheitsdienstleistungsrichtlinie“, ist eine vom EU-Parlament 2009 eingebrachte Richtlinie zur Behandlung von Erkrankungen und deren Kostenerstattung bei EU-Bürgern in einem außerhalb des Heimatlandes liegenden EU-Land. Die Intention dieser parlamentarischen Initiative ist die Verstärkung der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen innerhalb der Europäischen Union, z. B. durch eine europaweite Sicherstellung der Kostenerstattung für Patienten und die freie Wahl der Gesundheitsdienstleister im europäischen Gesundheitsmarkt. Danach unterliegt der Patient künftig dem Recht des Landes, in dem er behandelt wird (sog. Behandlungsmitgliedstaatsprinzip). Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass Patienten im Grundsatz künftig ambulante und auch stationäre Leistungen im EU-Ausland ohne vorherige Genehmigung ihrer Krankenkasse in Höhe der Inlandssätze erstattet bekommen sollen. Die Mitgliedstaaten können jedoch von den Patienten verlangen, sich eine Vorabgenehmigung für die Rückerstattung der Kosten von Krankenhausleistungen und Spezialbehandlungen einzuholen. Behandlung im EU-Ausland. Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V. (BSZ e.V.): „Patientenschutz- und Patientenrechte“.