Gesundheitsfond
Als Folge des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) ab 2009 gültige Finanzstruktur in der Gesetzlichen Krankenversicherung ("Kernstück der neuen Finanzierung in der GKV") mit dem Herzstück eines zentralen Finanzierungspools. Einzig die Bundesregierung setzt fest, wie viel Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den G. zu zahlen haben. Im Gegensatz zu früher bleibt den Gesetzlichen Krankenkassen von der Steuerung her nur die Pflicht zum Beitragseinzug von ihren Mitgliedern. Für deren Behandlung erhalten die Kassen künftig nach einem ausgeklügelten Verfahren kassenindividuelle Zuweisungen aus dem G.: Sie errechnen sich aus einer aktuell (2009) auf knapp 6 Euro festgesetzten Grundpauschale, Zu- und Abschlägen nach Alter, Geschlecht, Erwerbsstatus und Morbidität, einer Pauschale für Verwaltungsausgaben und Satzungsleistungen sowie für Versicherte in strukturierten Behandlungsprogrammen. Kommt eine Kasse mit dem Geld nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Mitglieds erheben (auch Sozialhilfeempfänger müssen einen von ihrer Krankenkasse erhobenen Zusatzbeitrag zahlen), bei Überschüssen Geld zurückerstatten. Insgesamt beläuft sich das Volumen des Fonds 2009 inklusive eines Steuerzuschusses des Bundes in Höhe von vier Milliarden Euro auf 166,7 Milliarden Euro. Der Steuerzuschuss (2009: 4 Mrd. Euro) soll in den kommenden Jahren auf bis zu 14 Milliarden Euro jährlich anwachsen. Erst wenn der Fonds über zwei Jahre eine Unterdeckung von mehr als fünf Prozent aufweist, muss die Bundesregierung den Beitragssatz anheben. In 2010 kamen insgesamt 13 gesetzliche Krankenkassen nicht mit den Zuwendungen des G. aus und mussten einen Zusatzbeitrag erheben. Beitragsbemessungsgrenze, Beitragssatz, Gesetzliche Krankenversicherung Deutsche Gesundheitspolitik seit 1975 - Reformen über Reformen; ©: Niedersächsisches Zahnärzteblatt 12/2010 Beitrags-/ Zahlungsfluss im Gesundheitsfond ©: Ärztezeitung