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Beitragsbemessungsgrenze

Synonym: Einkommensgrenze, Beitragsgrenze · Englisch: earnings ceiling, income threshold

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine jährlich neu festgelegte Einkommensgrenze in der Sozialversicherung, bis zu der das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt beitragsfrei.

Die Grenze wird durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung angepasst und richtet sich nach der Lohnentwicklung sowie sozialpolitischen Erfordernissen. Sie gilt für verschiedene Zweige der Sozialversicherung, darunter:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: Unterscheidung zwischen gesetzlicher Versicherungspflicht und freiwilliger Versicherung.
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: Begrenzung der beitragspflichtigen Einkünfte zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.

Die Beitragsbemessungsgrenze ist von der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterscheiden, die bestimmt, ab welchem Einkommen ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich ist.