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Beitragssatz

Englisch: membership rate

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Begriff aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Zur Deckung ihrer Ausgaben werden sog. solidarische B. erhoben, welche sich nach dem Bruttoverdienst des Arbeitnehmers richten und dann hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen werden. Eine jährlich neu definierte Höchstgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) verhindert, dass Besserverdienende nicht unverhältnismäßig hoch belastet werden. Mit Einführung des Gesundheitsfonds ab dem 1. Januar 2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen B.. Damit gelten – wie in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – einheitliche Beitragssätze auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Jede Krankenkasse erhält pro Versichertem eine pauschale Zuweisung. Diese wird gleichzeitig nach Alter, Geschlecht und bestimmten Krankheitsfaktoren modifiziert. Dieser morbiditätsorientierte und zugleich einfachere Risikostrukturausgleich innerhalb des Gesundheitsfonds umfasst so die zwischen den Kassen ungleich verteilte Krankheitsbelastung der Versicherten. Eine Konvergenzel gewährleistet, dass aus keinem Bundesland durch die Einführung des Gesundheitsfonds mehr als 100 Mio. Euro zusätzlich in andere Länder abfließen. Sollten die Belastungen größer sein, tritt eine Konvergenzel ein, die die jährliche Veränderung auf 100 Mio. € begrenzt. Mit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 gelten weiter neue Sonderkündigungsregeln. Versicherte dürfen nur dann außer der Reihe kündigen, wenn die Kasse über den neuen allgemeinen Beitragssatz hinaus einen Zusatzbeitrag verlangt. Den Zusatzbeitrag muss sie dem Mitglied einen Monat vorher ankündigen. Laut Gesetz darf der Versicherte dann bis zur erstmaligen Fälligkeit des Zusatzbeitrages kündigen. Gleiches gilt, wenn die Kasse einen bereits geforderten Zusatzbeitrag weiter erhöht oder Prämienzahlungen gekürzt werden. Beitragsbemessungsgrenze, Gesetzliche Krankenversicherung, GKV-Finanzierungsgesetz (ab 2011), Gesundheitsfond Beitrags-/ Zahlungsfluss im Gesundheitsfond ©: Ärztezeitung

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