Zusatzbeitrag
Synonym: Zusatzbeitragssatz, Krankenkassenzusatzbeitrag · Englisch: additional contribution
Der Zusatzbeitrag ist ein finanzieller Aufschlag, den Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz zahlen müssen. Er wird individuell von den jeweiligen Krankenkassen festgelegt und dient dazu, finanzielle Lücken zu schließen, die durch die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Krankenkassen entstehen.
Der Zusatzbeitragssatz wird in Prozent des beitragspflichtigen Einkommens erhoben und richtet sich nach der wirtschaftlichen Lage der jeweiligen Krankenkasse. Seit 2015 ist dieser Beitrag ein fester Bestandteil des Finanzierungsmodells der GKV, wobei er zunächst von den Versicherten allein getragen wurde. Seit Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag jedoch paritätisch finanziert, das heißt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich diesen Kostenanteil.
Der Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich somit aus dem allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 % (Stand 2023) und dem jeweiligen Zusatzbeitrag zusammen. Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert zwischen den Krankenkassen und kann von Jahr zu Jahr angepasst werden. Versicherte haben das Recht, die Krankenkasse zu wechseln, wenn der Zusatzbeitrag erhöht wird.
Durch die Einführung und Flexibilisierung des Zusatzbeitrags sollen Wettbewerb und Effizienz im System der gesetzlichen Krankenversicherung gefördert werden, ohne die grundsätzliche Solidarität des Systems zu beeinträchtigen.