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Strahlenschutz

Synonym: radioprotection

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Strahlenschutz vor (ionisierenden) (Röntgen-)Strahlen: Abschirmung gegen von außen einwirkende ionisierende Strahlung (Direktstrahlung und sogenannte Streustrahlung). Seit der Entdeckung von Radioaktivität und ionisierenden Strahlen im vergangenen Jahrhundert haben Verfahren, die diese physikalischen Phänomene nutzen, breite Anwendung in Medizin und Technik gefunden. Parallel zu den wachsenden Erkenntnissen über die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wuchs auch das Wissen über mögliche Gefahren und Risiken.

Als besonders wirkungsvoll hat sich das Element Blei im Strahlenschutz erwiesen: Eine Bleischicht von 1 mm Dicke hat den gleichen Effekt wie eine etwa 10 cm starke Ziegelwand. Nach der Röntgenverordnung sind die zu untersuchenden Patienten (durch das Anlegen von Bleischürzen oder Schildern, meist mit einer Stärke zwischen 0,2 und 0,4 mm) und das Praxisteam (durch das Verbot des Aufenthalts innerhalb des Kontrollbereichs ohne besondere Schutzmaßnahmen) besonders zu schützen.

§ 25 der deutschen RöV besagt: Die durch eine Röntgenuntersuchung bedingte Strahlenexposition ist so weit wie möglich einzuschränken, soweit dies mit den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft vereinbar ist. Körperbereiche, die bei der vorgesehenen Anwendung nicht von Nutzstrahlung getroffen werden müssen, sind vor einer Strahlenexposition so weit wie möglich zu schützen (ALARA-Prinzip).

Es werden zwei Strahlenschutzbereiche (radiation protection areas) unterschieden:

Kontrollbereich: Bereiche, in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert oder höhere Organdosen als 45 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel erhalten können (im zahnärztlichen Bereich: Umkreis von 1,5 Metern um die Röntgenröhre, also den Nutzstrahlenkegel). Dieser Bereich ist abzugrenzen und während der Einschaltzeit zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar mindestens die Worte „Kein Zutritt – Röntgen“ enthalten und auch während der Betriebsbereitschaft vorhanden sein.

Überwachungsbereich: Nicht zum Kontrollbereich gehörende betriebliche Bereiche (über 1,5 Meter bis 3 Meter), in denen Personen im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 1 Millisievert oder höhere Organdosen als 15 Millisievert für die Augenlinse oder 50 Millisievert für die Haut, die Hände, die Unterarme, die Füße und Knöchel erhalten können.

Allerdings sollte nicht übersehen werden, dass wesentliche Grundlagen des Strahlenschutzes auf Annahmen basieren, die unbewiesen oder grob vereinfachend sind. Dazu zählen beispielsweise die Verwendung der effektiven bzw. Organ-Dosis als maßgebliche Größe im Strahlenschutz anstelle des mit der Bestrahlung verbundenen Gesundheitsrisikos, der bislang unbewiesene Ansatz einer linearen Dosis-Wirkungsbeziehung ohne Schwellenwert sowie die Vernachlässigung individueller Unterschiede beim Stoffwechsel und in der Strahlenempfindlichkeit.