Strahlenrisiko
Synonym: Strahlenbelastung, Strahleneinwirkung, Strahlenexposition, radioaktive Belastung, Strahlenschaden, Ionisierende Strahlung, Strahlengefahr · Englisch: radiation danger
Strahlenrisiko bezieht sich auf die statistische Wahrscheinlichkeit, mit der Personen aufgrund von ionisierender Strahlung erkranken oder sterben, im Vergleich zu denen, die ohne diese zusätzliche Strahlung an derselben Krankheit erkranken oder sterben. In der Regel wird hierbei auf krebsartige Erkrankungen (z. B. Hautkrebs, Leukämie) abgestellt. Ionisierende Strahlen bewirken primär keine Veränderungen bei einem Individuum, die nicht auch natürlicherweise auftreten könnten (“Spontanrate”). Daher sind Voraussagen für Einzelpersonen nicht möglich, sondern es werden Kollektive betrachtet und diese Aussagen basieren meist auf Beobachtungen großer Personengruppen (z. B. Hiroshima, Nagasaki). Bei dieser Betrachtung wird die betreffende Dosis (“Ortsdosis”) ermittelt, wobei Kinder in der Regel nicht explizit berücksichtigt werden. Allerdings gibt diese Ortsdosis wenig Aufschluss über die eigentliche Wirkung auf den Einzelnen, da dieser durch natürlichen Strahlenschutz (Kleidung, Aufenthaltsort usw.) geschützt sein könnte. Aussagekräftiger ist hier die effektive Dosis, die die berechnete Ganzkörperstrahlenbelastung beschreibt und die unterschiedliche Strahlenempfindlichkeit der Gewebe berücksichtigt. Weiterhin ist noch nicht geklärt, ob die Beziehung zwischen Dosis und Risiko linear verläuft (niedrige Dosis = niedriges Risiko; höhere Dosis = höheres Risiko) oder ob es einen Schwellenwert gibt, unter dem keine statistisch nachweisbare Schädigung auftritt. Angenommen, es besteht eine lineare Abhängigkeit, so würde eine Dosis von 2 Sv fünf zusätzliche Leukämiefälle und 20 zusätzliche Krebsfälle pro 10.000 Personen und Jahr verursachen. Zum Vergleich: Die Strahlengrenzwerte liegen für beruflich exponierte Personen (Aufenthalt im Kontrollbereich) bei 20 mSv/Jahr und für die Bevölkerung bei 1 mSv/Jahr. Die Kollektivdosis für alle röntgenologischen Maßnahmen in Deutschland beträgt 1,7 mSv/Jahr. Davon entfallen nur 0,2% auf zahnmedizinische Röntgenaufnahmen (entsprechend 0,004 mSv/Jahr), trotz der relativ hohen Anzahl an Aufnahmen (36%). Dies zeigt, wie gering die Belastung durch zahnärztliche Röntgendiagnostik ist. Der individuelle Risikofaktor für alle tödlichen Krebsfälle durch ionisierende Strahlung wird auf 0,00005 pro 1 mSv geschätzt. Daraus ergibt sich für die gesamte Röntgendiagnostik in Deutschland: 1,7 (Kollektivdosis) x 0,00005 x 85 Millionen Einwohner = 7.225 hypothetische Fälle. Auf den zahnmedizinischen Anteil (0,2%) umgerechnet, ergibt dies etwa 15 Fälle. Vergleicht man dies mit der natürlichen Strahlenexposition von 2,4 mSv/Jahr, so würden sich ohne jegliche medizinische Röntgenbelastung 10.200 Fälle ergeben. Die in der Zahnheilkunde verwendeten diagnostischen Röntgenstrahlen liegen im Mikro-Sievert-Bereich und sind mit einem Dosimeter nicht messbar: 1 µSv = 1 Millionstel Sievert (10^-6). Bei Beachtung des niedrig angesetzten Grenzwerts von 1 mSv/Jahr würde dies etwa 10.000 intraorale Röntgenaufnahmen entsprechen.