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Röntgenverordnung

Synonym: Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung, Röntgenrichtlinie, Strahlenschutzgesetz · Englisch: X-ray ordinance, X-ray regulation

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Die Röntgenverordnung (RöV), 1987 eingeführt und 2002 novelliert, ist eine qualitätssichernde Maßnahme bei der Anwendung von Röntgenstrahlen für medizinische Zwecke. Sie regelte insbesondere den Betrieb von Röntgeneinrichtungen. Im Zuge einer umfassenden Modernisierung des deutschen Strahlenschutzrechts, die maßgeblich auf der Richtlinie 2013/59/Euratom beruhte, wurden die Regelungen der Röntgenverordnung in die neu gefasste Strahlenschutzverordnung übernommen. Zum 1. Juli 2002 trat in Deutschland eine Novelle der Strahlenschutzverordnung in Kraft, die aus der nationalen Umsetzung zweier europäischer Richtlinien (96/29/Euratom und 97/43/Euratom) resultiert. Es wurde keine Unterscheidung zwischen Medizin und Zahnmedizin gemacht, obwohl nachgewiesen wurde, dass dentale Aufnahmen – trotz eines relativ hohen Anteils von 18,4 % an allen Röntgenuntersuchungen (2006) – nur etwa 0,1 % zur Gesamtstrahlenbelastung beitragen. Die Novellierung hat Auswirkungen auf verschiedene Bereiche, beispielsweise den Fachkundenachweis für Zahnärzte und deren Personal, die Qualitätssicherung sowie die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.