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Kontrollbereich

Synonym: Strahlenschutzbereich · Englisch: controlled area

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Kontrollbereich nach der Röntgenverordnung ist ein klar definierter Bereich, in dem sich keine Personen ohne entsprechende Schutzkleidung aufhalten dürfen. Zudem müssen bestimmte Schutzbestimmungen eingehalten werden. In der Zahnheilkunde beträgt der Kontrollbereich bei einem normalen Röntgengerät 1,5 Meter radial um den Brennfleck des Gerätes.

Nach der Röntgenverordnung werden drei Strahlenschutzbereiche unterschieden:

Überwachungsbereich: Dies sind Bereiche, in denen Personen bei dauerndem Aufenthalt mehr als ein Zehntel der Grenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen erhalten können. Personen, die sich dauerhaft dort aufhalten, könnten im Kalenderjahr durch Direktstrahlung oder radioaktive Ableitungen Dosen von mehr als 0,3 mSv erreichen.

Kontrollbereich: Personen, die in diesem Bereich arbeiten, können durch äußere oder innere Strahleneinwirkung mehr als drei Zehntel der Grenzwerte erreichen. Diese Berechnung basiert auf einem Aufenthalt von 40 Stunden pro Woche und 50 Wochen im Jahr. Der Kontrollbereich ist durch ein gut sichtbares Schild gekennzeichnet.

Sperrbereich: Dieser Bereich, der in der alltäglichen Zahnheilkunde keine Bedeutung hat, umfasst Räume, in denen die Ortsdosis höher als 3 mSv pro Stunde sein kann. Der Aufenthalt im Sperrbereich ist grundsätzlich verboten und muss ebenfalls deutlich sichtbar gekennzeichnet sein.

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