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Teilkrone

Englisch: partial crown

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Teilkrone zur Schonung der Zahnsubstanz, des Zahnfleischrandes und früher aus kosmetischen Gründen angewandte Kronenart, bei welcher in der Regel der nach außen sichtbare Teil des Zahnes nicht beschliffen wird. Je nachdem, wie viele Zahnflächen bearbeitet bzw. von der Teilkrone später bedeckt werden, unterscheidet man zwischen Halbkrone, Dreiviertelkrone und Vierfünftelkrone. Immer bedeckt wird dabei die Kaufläche des betreffenden Zahnes. Die Teilkrone endet überwiegend mit ihrem Rand oberhalb des Zahnfleisches (supragingival); besonders an den tragenden zentrischen Höckern wird in der Regel eine Stufe bzw. Schulter präpariert.

Teilkrone ist nicht in einem kariesanfälligen Gebiss indiziert, da die Gefahr einer Sekundärkaries im Vergleich zu einer Vollkrone erheblich größer ist. Da die Teilkrone nicht die volle Zahnstumpffläche zur Retention ausnutzen kann, können zusätzlich verschiedene Verankerungsformen eingesetzt werden:

Rillenpräparation: Kronen nach Breckhus, Carmichael, Finker Stiftpräparation oder Pinledge: Pinledge-Krone Kombination von Rillen und Stiften: Rank-Krone Andere Präparationsformen: Krone nach Vest (auch unter Vierfünftelkrone bekannt). Eine Abgrenzung zu Onlays bzw. Overlays ist häufig schwierig, da der Übergang fließend ist. Grob gesagt kann man definieren, dass bei einem Onlay noch alle Zahnhöcker vorhanden sind (es werden nur die Höckerspitzen bedeckt), bei einer Teilkrone fehlt mindestens ein natürlicher Höcker. Dieser an sich "akademische Streit" ist deshalb von Bedeutung, weil die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland für Kronen (dazu zählt auch die Teilkrone) einen Festzuschuss bezahlen, Onlays als spezielle Inlay-Art jedoch als Füllung betrachten und nach der Mehrkostenregelung finanziell nur gering bezuschussen.