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Zweigpraxis

Synonym: Filiale · Englisch: branch (practice)

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Ausübung der zahnärztlichen Praxis an einem weiteren Ort(en). Der noch gültige (2006) Bundesmantelvertrag-ZAE definiert: "Die Ausübung kassenzahnärztlicher Tätigkeit in einer Zweigpraxis bedarf der vorherigen Zustimmung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, in deren Bereich die Zweigpraxis liegt. Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn die Zweigpraxis zur ausreichenden kassenzahnärztlichen Versorgung der Anspruchsberechtigten notwendig ist und ihre Unterhaltung mit den Grundsätzen der zahnärztlichen Berufsordnung in Einklang steht; die Zustimmung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung entfallen sind. Die Krankenkassen können die Errichtung von Zweigpraxen beantragen. Die Parteien dieses Vertrages beschließen Richtlinien". Durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG, 2007) wurde das entscheidende Kriterium der Unterversorgung aufgehoben. Als Kriterium gilt neu, dass durch Gründung einer Z. die Patientenversorgung verbessert werden wird. Eine ordnungsgemäße Versorgung der Versicherten am Praxisstammsitz muss weiterhin gewährleistet sein (laut Gesetz sind Z. zulässig, wenn die Patienten am Zweitsitz besser und am Hauptsitz nicht schlechter versorgt werden). ausgelagerte Praxisräume, Kooperationsarten in einer Zahnarztpraxis, Niederlassung, Teilgemeinschaftspraxis, Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Download: Neue Möglichkeiten der zahnärztlichen Berufsausübung, Stand 1.7.2007; KZBV Download: Änderung Bundesmantelvertrag (Zahnärzte, Stand: 01.07.2007) - Gemeinsames Rundschreiben Download: Änderung Bundesmantelvertrag (Zahnärzte, Stand: 01.07.2007) - Änderungsvereinbarung zum Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMVZ) Download: Änderung Bundesmantelvertrag (Zahnärzte, Stand: 01.07.2007) - Änderungsvereinbarung zum Ersatzkassenvertrag-Zahnärzte (EKVZ) Buchtipp: Gemeinschaftspraxis & Co. - Alternativen zur zahnärztlichen Einzelpraxis (W. Schinnenburg; Zahnärztlicher Fach-Verlag, zfv, 2010); ausführliche und kompetente Darstellung der umfangreichen Materie von einem Zahnarzt und Fachanwalt für Medizinrecht.

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