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Teilgemeinschaftspraxis

Synonym: Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, zahnärztliche Gemeinschaftspraxis · Englisch: partial group practice

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Teilgemeinschaftspraxis (TGP), auch Teilberufsausübungsgemeinschaft, Teil-Partnerschaft oder Teil-Kooperationsgemeinschaft genannt, ist eine noch junge Kooperationsform, die durch die Musterberufsordnung abgedeckt wird. Ab 2007 wurde sie auch für Vertragszahnärzte durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz möglich. Die TGP ermöglicht es (Zahn-)Ärzten, an mehreren Praxen beteiligt zu sein, wobei eine eigene Leistung am Patienten erbracht und die Tätigkeit auf den spezifischen Behandlungsauftrag beschränkt bleiben muss. So können bestehende Spezialisierungen besser angewendet werden, ohne dass der Spezialist an mehreren Orten eine eigene Praxis gründen müsste, was berufsrechtlich umstritten sein könnte. Ein Kieferorthopäde (K) könnte zum Beispiel in Ort A eine eigene Praxis führen und in den Orten B und C jeweils eine TGP zusammen mit den Zahnärzten Z1 und Z2 als Praxisinhaber. K könnte auch in einem Netzwerk mit einem Zahnarzt (Z) und einem Kieferchirurgen/Oralchirurgen (C) eine weitere überörtliche “virtuelle Praxis” führen (K+Z+C). Alle drei Praxen bleiben weiterhin unabhängig. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen, wie gemeinsames Personal und Einrichtungen, besteht für den Patienten der Vorteil, sich nur innerhalb einer Praxisstruktur bewegen zu müssen.