Sachleistung
Englisch: benefit (payment) in kind
Der Begriff "Sachleistung" bezeichnet den Kostenfluss in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für den Großteil der erbrachten Leistungen. In diesem System schulden die Gesetzlichen Krankenkassen oder deren Versicherte dem (Zahn-)Arzt nicht die Kosten einer Behandlung direkt. Stattdessen erhalten die Versicherten die medizinischen Leistungen durch Vertragszahnärzte. Sie haben dabei einen sogenannten Sachleistungsanspruch, der auf der Grundlage des Bewertungsmaßstabs für zahnärztliche Leistungen (BEMA) geregelt ist.
Die Krankenkassen zahlen hierfür eine sogenannte Gesamtvergütung an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen). Diese verteilen die Summe nach einem komplexen Verteilungsschlüssel an ihre Vertragszahnärzte. Das Sachleistungsprinzip verpflichtet die Vertragspartner, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen, die dem medizinischen Fortschritt entspricht und für die Versicherten in zumutbarer Entfernung erreichbar ist (Wirtschaftlichkeitsgebot).
Im Rahmen des Sachleistungssystems besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Zahnarzt und Krankenkasse. Vertragszahnärzte sind verpflichtet, die bestehenden Verträge und Richtlinien einzuhalten und deren Änderungen zu akzeptieren. Bei Verstößen drohen Disziplinarmaßnahmen, die bis zum Entzug der Zulassung reichen können.
Zum Stand von 2009 gilt eine 100%ige Sachleistung für chirurgische Eingriffe (z. B. Zahnextraktionen, Kieferoperationen) und konservierende Maßnahmen (z. B. Standardfüllungen, Untersuchungen, Zahnsteinentfernung). Kieferorthopädische Behandlungen werden als "Sachleistungen besonderer Art" bezeichnet, bei denen die Krankenkassen einen prozentualen Zuschuss zu festgelegten Gebühren gemäß BEMA leisten. Zahnersatzleistungen sind hingegen seit dem 1. Januar 2005 reine Geldleistungen, die auf dem Festzuschuss-System basieren.