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Kopfpauschale

Synonym: Kopfpauschale · Englisch: capitation fee

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Die Kopfpauschale ist eine Vergütungsform in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der der (Zahn-)Arzt nicht nach der erbrachten Leistung, sondern „pro Kopf“ seiner Patienten mit einem zuvor festgelegten Betrag entschädigt wird. Sie umfasst die gesamte medizinische Versorgung des Patienten im ambulanten Bereich für einen definierten Zeitraum, in der Regel ein Quartal. Dieses Modell fördert die Minimierung von Behandlungskosten, eine präventive Orientierung sowie administrative Vereinfachungen, birgt jedoch Risiken wie Patientenselektion, unzureichende Versorgung und Innovationshemmnisse.

Im Kontext der gesetzlichen Krankenversicherung bezeichnet „Kopfpauschale“ auch ein Reformmodell, bei dem alle Versicherten, unabhängig von Einkommen oder Mitversicherung, einen einheitlichen Beitrag zahlen. Staatliche Ausgleichszahlungen unterstützen Personen mit geringem Einkommen, während Wettbewerb und Wahlfreiheit der Versicherten gefördert werden.