kch
Synonym: KCh, K-Ch, K.-Ch.
KCH ist eine zahnärztliche Abkürzung für konservierend-chirurgisch. Dieser Begriff taucht bei einer (meist versicherungstechnischen) Abgrenzung zahnärztlicher Leistungen auf und umfasst zahnärztliche Verrichtungen, die sowohl in den konservierenden Bereich (z.B. Füllungen, Zahnsteinentfernung) als auch in den chirurgischen Bereich (z.B. Entfernung eines Zahnes, Injektionen) fallen. Die Abgrenzung erfolgt unter anderem gegenüber prothetischen oder kieferorthopädischen Leistungen. Bei vielen Privatversicherungstarifen gehören KCH-Leistungen zum Grundtarif ohne Wartezeit, während andere Leistungsarten an besondere Bedingungen geknüpft sein können. Der Bewertungsmaßstab (BEMA) führt ab 2004 explizit KCH-Leistungen auf. Die (private) GOZ unterteilt hingegen differenzierter.
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