Zum Hauptinhalt springen

Kassenabrechnung

Englisch: billing of dental benefits

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Die Kassenabrechnung ist die Schlagwortbezeichnung für die Grundlage der zahnärztlichen Honorarvergütung bei gesetzlich Versicherten über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV). Im Gegensatz zu privat versicherten Patienten erhalten diese vom (Vertrags-)Zahnarzt für im Rahmen von Sachleistungen erbrachte Tätigkeiten keine Rechnung, sondern weisen sich durch ihre Chipkarte aus. Am Quartalsende ("Quartalsabrechnung") reicht der (Vertrags-)Zahnarzt seine Spezifikationen der erbrachten Kassenzahnärztlichen Leistungen (BEMA) an seine Kassenzahnärztliche Vereinigung ("Abrechnungsstelle") zur sachlichen und rechnerischen Überprüfung ein. Nach Feststellung der Richtigkeit werden diese Forderungen an die jeweilige Krankenkasse weitergeleitet, das Honorar von dieser an die KZV überwiesen und von dort aus nach dem sogenannten Honorarverteilungsmaßstab an den jeweiligen Zahnarzt – vorbehaltlich etwaiger Kürzungen durch eine "nachträgliche Wirtschaftlichkeitsprüfung" bzw. budgetbedingte Kürzungen – in monatlichen Raten und einer Quartalsabschlusszahlung ausbezahlt. Eine monatliche Abrechnung ("Monatsabrechnung") erfolgt bei den parodontologischen, prothetischen und weiteren Leistungen (z. B. Kieferbruch) über den Teil, der von der Krankenkasse übernommen wird.