traumatische Zahnverletzungen
Synonym: Zahnunfälle · Englisch: tooth traumatism (disasters)
Traumatische Zahnverletzungen, die durch äußere Gewalteinwirkung entstehen, umfassen Abbrüche (Frakturen) oder Risse der Zahnkrone, Lockerungen oder das vollständige Fehlen des Zahnes im Zahnfach. Zusätzlich sind meist auch die Mundschleimhaut, äußere Weichteile (wie Lippen und Wangen) und in schweren Fällen der Kieferknochen betroffen.
Bis zu seinem 50. Geburtstag hat jeder zweite Deutsche eine Verletzung seiner Zähne erlitten. Etwa 30-40 % aller Kinder erleiden einen Unfall mit Beteiligung der Milchzähne, wobei fast ausschließlich die Schneidezähne betroffen sind. Verletzungen im Mund-, Kiefer- und Gesichtsbereich entstehen vor allem (Stand 2010) bei Verkehrsunfällen, Schlägereien, Haushaltsunfällen, Arbeitsunfällen und Sportverletzungen. 51 % der Gesichtsschädelfrakturen ereignen sich im Straßenverkehr, 15 % beim Sport. Damit liegen Schädelverletzungen bei Sportunfällen an dritter Stelle, nach Sprunggelenk- und Knieregion.
Nach einem Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird unterschieden zwischen den folgenden Verletzungsformen der Zahnhartsubstanz (siehe Abb. oben):
Schmelzfraktur (a) Schmelz-Dentin-Fraktur mit oder ohne Pulpenbeteiligung (b, c, d) Wurzelfraktur horizontal bzw. vertikal (e, f, g, h) Die Klassifikation der Frakturen der Zahnkrone erfolgt im angelsächsischen Raum in sogenannten "Ellis Klassen" (Ellis I - III; Link 1 oder Link 2).
Verletzungsformen des Zahnhalteapparates:
Konkussion = Erschütterung des Zahnes Luxationen wie Kontusion ("Stauchung"), Subluxation (deutliche Beweglichkeit, aber noch normal in der Zahnreihe), laterale Luxation (seitliche Verschiebung im Zahnfach), Extrusion (ragt aus dem Zahnfach heraus, ist "länger", stark beweglich, nur noch mit den stark überdehnten und teils abgerissenen Wurzelfasern im Zahnfach verbunden), Intrusion (tief in das Zahnfach hineingedrückt, ist "kürzer", manchmal kaum oder nicht mehr sichtbar) Avulsion, auch Eluxation (der Zahn befindet sich nicht mehr im Zahnfach; unbedingt suchen!) Alveolarfortsatzfraktur (das Zahnfach ist mit oder zusätzlich abgebrochen) In den meisten Fällen ist eine Erhaltung des verunfallten Zahnes möglich: Gelockerte bzw. verschobene oder herausgefallene Zähne werden wieder regelrecht ins Zahnfach gesetzt und durch Schienung ruhig gestellt, abgebrochene Zahnteile können durch moderne Füllungstechniken (Adhäsivtechnik) oder Überkronung repariert werden. Wurzelfrakturen können chirurgisch behandelt werden (Wurzelspitzensektion). Bei größeren Verletzungen ist meist auch eine Wurzelkanalbehandlung zusätzlich notwendig.
Als Schienenarten kommen zum Einsatz:
Direkt im Mund gefertigte Schienen, sogenannte Kompositschienen. Diese sind gut als provisorische Versorgung, jedoch nachteilig in Bezug auf Mundhygiene und häufigen Brüchen oder Ablösungen des Kunststoffes. Verstärkte Kompositschienen: Verstärkungsmaterialien wie Glasfasermatten, Zahnseide oder Drähte. Auf dem gleichen Prinzip basierend können auch die Titanringklebeschiene, der Titanium Trauma Splint oder Drähte zur Verstärkung genutzt werden. Bracketschienen: Die Fixierung der Drähte erfolgt über Knopf- oder Edgewisebrackets, die mittels Säure-Ätz-Technik und Kunststoff am Zahn befestigt werden. Traumatisch verfärbte, feste Milchzähne, die sonst symptomlos sind, benötigen primär keine Behandlung, sondern sollten regelmäßig daraufhin beobachtet werden, ob sich an der Zahnwurzel ein Eiterherd bildet. Eine Behandlung erfolgt nur bei Anzeichen einer Nekrose oder Infektion, wie Schwellung, Fistelgang, erhöhter Mobilität und Perkussionsempfindlichkeit. Dies ist nach Abschluss des Wachstums möglich.
Es gelten folgende Empfehlungen:
Baldigst (!) eine Zahnarztpraxis aufsuchen. Auch Milchzähne sollten behandelt werden. Ausgeschlagene Zähne suchen (nur bleibende Zähne, da Milchzähne nicht wieder eingepflanzt werden können); falls verschmutzt, kurz unter Wasser abspülen – nicht „sauberkratzen“ oder desinfizieren, da damit für die Heilung wichtige Teile der Wurzelhaut zerstört werden. Zähne nur an der Zahnkrone anfassen. Zahn feucht halten: H-Milch, physiologische Kochsalzlösung (Apotheke); notfalls dem Patienten (wenn ansprechbar und vernünftig, insbesondere bei bleibenden Zähnen bei Kindern/Jugendlichen) unter die Zunge oder in die Wangentasche legen (nur im Notfall, da der körpereigene Speichel viele Bakterien enthält). Wenn Sie es sich zutrauen und/oder der Patient es zulässt, den Zahn in die Wunde zurückstecken. Ideal ist die in Apotheken erhältliche Zahnrettungsbox (tooth rescue box) Dentosafe. In dieser können Zähne ohne großen Qualitätsverlust bis zu 24 Stunden aufbewahrt werden. In unfallträchtigen Bereichen (Schule, Schwimmbad, Eissporthalle) oder bei „zahngefährlichen“ Sportarten sollte eine Zahnrettungsbox zum „Erste-Hilfe-Inventar“ gehören, ebenso wie das abgebildete Info-Plakat. Auch wenn kein Zahnschaden erkennbar ist, unbedingt in einer Zahnarztpraxis röntgen und die Vitalität überprüfen lassen, da die Wurzel gebrochen sein könnte (Zahnfrakturen). Zahnunfälle müssen unbedingt vom Patienten und/oder vom Zahnarzt der Versicherung gemeldet werden. Wichtig ist dabei die Dokumentation, wozu unter Umständen auch Röntgenbilder und Fotos gehören. Auch wenn keine sofortige endgültige Behandlung möglich ist, besteht der Versicherungsanspruch noch Jahre später, wenn eine rechtzeitige Meldung (und ggf. Begutachtung) erfolgte. Die Chancen für einen langfristigen Erfolg steigen mit kurzer Verweildauer des Zahnes in einem geeigneten Transportmedium, kurzer Schienungsphase und rechtzeitiger Wurzelbehandlung. Bei Zähnen mit abgeschlossenem Wurzelwachstum liegt die Überlebensrate für fünf Jahre bei 75 %, für zehn Jahre bei 55 %. Bei Zähnen mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum liegen die Quoten etwa 10 % niedriger.
Da traumatische Verletzungen von Frontzähnen häufig eine gerichtliche Anspruchnahme zur Folge haben, kommt der Dokumentation des behandelnden Zahnarztes besondere Bedeutung zu. Dazu gehören die genaue Beschreibung des Unfallherganges (nach Patientenangaben), anamnestische Angaben, komplette Befunderhebung und Behandlungsverlauf. Die Gerichte entscheiden dann über finanzielle Leistungen in Form von Behandlungskostenübernahme oder/und Schmerzensgeld. Bei Zahnverlust betrug letzteres im Mittel 1.500 bis 2.000 Euro (2005).
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