Explantation
Synonym: Gewebeentnahme, Implantatentfernung · Englisch: explantation
Die Explantation bezeichnet das Gegenteil der Implantation und wird in zwei unterschiedlichen Kontexten verwendet:
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Gewebe- oder Organentnahme Im Bereich der Transplantationsmedizin beschreibt die Explantation die Entnahme von Geweben oder Organen eines Verstorbenen, um diese für die Gewebekultur oder Transplantation zu nutzen. Voraussetzung für die Entnahme ist die Feststellung des Hirntods sowie die Einwilligung des Verstorbenen durch eine Organspendeerklärung oder das schriftliche Einverständnis der nächsten Angehörigen.
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Entfernung von Implantaten oder Knochenersatzmaterialien In der Zahnmedizin und Chirurgie bezeichnet die Explantation die Entfernung von:
- Knochenersatzmaterialien (z. B. Transplantaten).
- Enossalen Implantaten (z. B. Zahnimplantaten), wenn diese nicht ordnungsgemäß integriert sind.
Implantate müssen explantiert werden, wenn:
- Nach mehreren Monaten keine feste Verankerung im Knochen vorliegt.
- Eine spätere Lockerung oder entzündungsbedingte Komplikationen auftreten.
Dieser Eingriff kann, abhängig von der Entzündungsstärke und der Implantatkonstruktion, zu einem erheblichen Verlust des umliegenden Kieferknochens führen. Dies macht in vielen Fällen eine zusätzliche Therapie zur Knochenregeneration erforderlich, um eine erneute Implantation oder eine andere Versorgung zu ermöglichen.
Die Explantation ist ein spezialisierter Eingriff, der sowohl in der Transplantationsmedizin als auch in der Implantologie von Bedeutung ist und hohe Anforderungen an den Behandler stellt.