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Hypodontie

Englisch: hypodontia

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Hypodontie bezeichnet fachlich meist das Fehlen von 1 bis 5 Zähnen (ausschließlich der Weisheitszähne). Im Gegensatz dazu umfasst Oligodontie den Verlust von mehr als 6 Zähnen oder ganzer Zahngruppen. Fehlen einzelne Zähne, spricht man von Aplasie. Das angeborene völlige Fehlen von Zähnen wird als Anodontie bezeichnet. Das Milchgebiss ist seltener (unter einem Prozent) von Hypodontie betroffen als das bleibende Gebiss (bis zu 6,5 Prozent).

Mutationen an den Genen MSX1 und PAX9 bei autosomal-dominanter Vererbung konnten bisher (2007) als Ursache für Hypodontie nachgewiesen werden. Hypodontie ist im bleibenden Gebiss selten und im Milchzahngebiss extrem selten. Am häufigsten tritt sie ohne Berücksichtigung der Weisheitszähne bei der Nichtanlage der seitlichen oberen Schneidezähne auf.

Zur Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen für eine Implantatversorgung (Implantate werden von den gesetzlichen Kassen nicht vergütet und gelten als Privatleistungen, Stand 2010) definiert das Bundessozialgericht in einem grundsätzlichen Urteil (BSG, AZ.: B 1 KR 37/02 R), dass das Fehlen von 8 Zähnen im Ober- und 5 Zähnen im Unterkiefer nicht als Ausnahmefall gilt. Das Urteil besagt, dass ein Stadium mit einem ausgeprägten Fehlen von Zähnen erforderlich ist, das der vollständigen Zahnlosigkeit näher kommt als dem Fehlen einzelner Zähne bei ansonsten normalen Gebissverhältnissen.

Von der echten Hypodontie ist die erworbene Hypodontie abzugrenzen. Bestrahlungen, Zahnkeimosteomyelitis und traumatische Zahnverletzungen können zu schweren Schädigungen des Zahnkeims führen und somit das Fehlen eines Zahnes verursachen.