Nichtanlage
Englisch: agenesia
Nichtanlage von Zähnen, Fehlen von Zahnkeimen, Agenesie. Zur Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen für eine Implantatversorgung (Implantate selbst werden von den gesetzlichen Kassen nicht vergütet, sondern sind Privatleistungen, 2010) definiert das Bundessozialgericht: In einem grundsätzlichen Urteil (BSG, AZ: B 1 KR 37/02 R) verneint es die genetische Nichtanlage von 8 Zähnen im Ober- und 5 Zähnen im Unterkiefer als einen derartigen Ausnahmefall („... Mit diesem zur Eingrenzung des Phänomens der Zahnlosigkeit verwendeten Begriff wird zum Ausdruck gebracht, dass ein Stadium mit einem ausgeprägten Fehlen von Zähnen ausreichen soll, das allerdings der vollständigen Zahnlosigkeit eher nahekommen muss, als dem Fehlen nur einzelner Zähne bei ansonsten noch regelrecht anzusehenden Gebissverhältnissen.“).