Kontrahierungszwang
Englisch: contractual obligation
Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am
Kontrahierungszwang ist eine Ausnahme vom Grundsatz der Vertragsfreiheit. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Verpflichtung zum Vertragsabschluss. Zum Beispiel sind Vertragszahnärzte verpflichtet, gesetzlich Versicherte zu behandeln, sofern keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Ebenso sind gesetzliche Krankenkassen und private Krankenkassen im Basistarif verpflichtet, neue Mitglieder unabhängig von deren Gesundheitsstatus oder finanzieller Leistungskraft aufzunehmen. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen kann auch marktbeherrschenden Unternehmen ein Kontrahierungszwang auferlegt werden.
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