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Prothese

Synonym: Zahnersatz · Englisch: dental prosthesis

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Prothese ist ein zahnärztliches Hilfsmittel zum Ersatz (einiger oder aller) fehlender Zähne, das laienhaft häufig mit einer Vollprothese ("Gebiss") gleichgesetzt wird. Die Prothese besteht aus der Prothesenbasis (heute fast ausschließlich aus Kunststoff) und den daran befestigten künstlichen Zähnen, die farblich an eventuell noch vorhandene Zähne angepasst sind. Die Anfertigung von Prothesen unterscheidet sich grundsätzlich in eine zahnärztliche und eine zahntechnische Tätigkeit: Abdrucknahme, Bissbestimmung, Farbauswahl und Eingliederung einer Prothese sind nach dem Zahnheilkundegesetz ausschließlich zahnärztliche Maßnahmen und unterliegen den Bestimmungen des Dienstvertrages, während die (technische) Anfertigung einer Prothese auf Weisung eines Zahnarztes in sogenannten Dental-Labors (Werkvertrag) erfolgt. Nach Schätzungen werden in Deutschland jährlich 2 Millionen Zahnprothesen (Teil- oder Vollprothesen) angefertigt. Eine grobe Einteilung (und damit auch Bezeichnung) erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien: Anzahl der noch vorhandenen Zähne: Teilprothese bzw. Vollprothese; Herausnehmbarkeit durch den Patienten: herausnehmbar, festsitzend (nur vom Zahnarzt zu entfernen; selten) und kombiniert herausnehmbar-festsitzend ("Kombiprothese"), d.h. ein Teil befindet sich als festsitzender Zahnersatz nicht herausnehmbar auf den Pfeilerzähnen, der andere Teil (die eigentliche Prothese) kann vom Patienten entfernt werden; Art der Abstützung im Restgebiss/Kiefer: schleimhautgetragene Prothese (stützt sich nur auf der Kieferschleimhaut ab, wie z.B. bei Vollprothesen und provisorischen Prothesen), parodontalgestützte Prothese (stützt sich nur auf den noch vorhandenen Zähnen ab) und eine Kombination beider Abstützungen (Regelfall bei Teilprothesen). Eine andere Einteilung kann nach dem Verwendungszweck erfolgen: Interimsprothese (auch als Provisorium bezeichnet): Wird nur für einen bestimmten Zeitraum getragen, bis die endgültige Versorgung nach Abheilung erfolgen kann; Immediatersatz (Sofortprothese): Prothese wird unmittelbar nach dem Entfernen von Zähnen eingesetzt und nach Knochenabheilung durch eine Unterfütterung zum endgültigen Zahnersatz umgestaltet (häufiges Vorgehen beim Anfertigen der ersten Vollprothese); Resektionsprothese nach umfangreichen Kieferknochenentfernungen (selten); Epithesen zur Defektdeckung im sichtbaren Bereich (Gesicht, Zahnfleisch; selten).