Zum Hauptinhalt springen

Klebebrücke

Synonym: Adhäsivbrücke, Flügelbrücke · Englisch: Maryland bridge

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Klebebrücken dienen der Versorgung einer Einzelzahnlücke im Frontzahnbereich, insbesondere bei karies- und füllungsfreien Nachbarzähnen. Sie sind vor allem dann eine Option, wenn ein Implantat nicht möglich ist, etwa bei jugendlichem Alter oder unzureichender Knochensubstanz.

→ Mehr zur Behandlung: Adhäsivbrücke (Klebebrücke) – Ablauf und Patientenfragen

Im Gegensatz zu herkömmlichen Brücken, bei denen die Nachbarzähne als Pfeiler dienen und stark beschliffen werden müssen, ist dies bei Klebebrücken entweder gar nicht oder nur minimal notwendig. Eine Variante ist die einflügelige Klebebrücke, die angewendet wird, wenn einer der benachbarten Zähne kariesfrei ist. In diesem Fall besteht die Brücke aus einer konventionellen Pfeilerkrone und einem „angeklebten“ Flügel, der am kariesfreien Zahn befestigt wird.

Bis 2004 konnten sich Klebebrücken nicht dauerhaft durchsetzen, was vor allem auf die eingeschränkte Haltbarkeit der Befestigung, insbesondere im Frontzahnbereich, und das begrenzte Einsatzgebiet zurückzuführen ist.

Eine besondere Form ist die CBW-Technik (Crownless Bridge Works). Hierbei werden zur besseren Verankerung feine mechanische Halteelemente in die Pfeilerzähne gebohrt und intrakoronal verankert.

Für gesetzlich Versicherte gelten folgende Regelungen: Nach den Richtlinien von 2005 gehören adhäsiv befestigte einspannige Brücken mit Metallgerüst im Frontzahnbereich zur Regelversorgung bei Versicherten im Alter von 14 bis 20 Jahren. Die Pfeilerzähne müssen karies- und füllungsfrei sein, und die zu überbrückende Spanne darf grundsätzlich nur einen Zahn umfassen.

Ab 2006 gelten einspannige Adhäsivbrücken mit Metallgerüst im Frontzahnbereich bei gesetzlich Versicherten, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, als gleichartige Versorgung.