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Überversorgung

Englisch: overservicing

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Überversorgung ist ein Begriff aus der Gesetzlichen Krankenversicherung und im Sozialgesetzbuch (§ 101) geregelt. Im Wesentlichen geht es dabei um das Überschreiten der Zahlen aus der sogenannten Bedarfsplanung. Überversorgung liegt vor, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um zehn Prozent überschritten wird. Der bedarfsgerechte Versorgungsgrad wird durch das Arzt-Einwohner-Verhältnis ermittelt. Wenn Überversorgung vorliegt, müssen für den betroffenen Planungsbereich Zulassungsbeschränkungen erlassen werden, um den weiteren Anstieg der Arztzahlen zu verhindern (aus Lexikon AOK-Bundesverband).

Für den zahnärztlichen Bereich sind sämtliche Beschränkungen ab dem 1.4.2007 entfallen: GKV-WSG (Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung).

Davon abzugrenzen ist eine Übertherapie, englisch: overtreatment. Der Sachverständigenrat für das Gesundheitswesen hat auf Grundlage des SGB V im Jahr 2001 folgende Definitionen für diesen Begriff entwickelt: Als Übertherapie wird eine "Versorgung mit nicht indizierten Leistungen" betrachtet. Dazu zählen auch "Leistungen ohne hinreichend gesicherten" oder "nur geringen Nutzen". Auch Leistungen, die "in ineffizienter, also unwirtschaftlicher Form" erbracht wurden, fallen unter diese Rubrik. Übertherapie bietet demnach keinen gesundheitlichen Nutzen oder setzt Patienten vermeidbaren Risiken aus.