Sachverständigenrat
Der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (SVR KAG) erhielt ab 2004 im Zuge des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) eine neue Bezeichnung: Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (englisch etwa: Board of Experts for the Investigation of the Development in the Health Service). Es handelt sich dabei um ein aus Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen bestehendes Beratergremium des Bundesgesundheitsministeriums, das gesundheitspolitische Fragestellungen behandelt.
Der Sachverständigenrat hat die Aufgabe, im zweijährigen Turnus Gutachten zu erstellen. Im Rahmen dieser Gutachten werden folgende Aspekte bearbeitet:
- Analyse der Entwicklung in der gesundheitlichen Versorgung sowie deren medizinische und wirtschaftliche Auswirkungen
- Entwicklung von Prioritäten für den Abbau von Versorgungsdefiziten und Überversorgungen unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen und vorhandener Wirtschaftlichkeitsreserven
- Vorlage von Vorschlägen für medizinische und ökonomische Orientierungsdaten
- Aufzeigen von Möglichkeiten und Wegen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens.
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Sachverständigenrats ist § 142 des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V).
Mit der Umbenennung im Jahr 2004 nahm der Sachverständigenrat auch einen neuen Sitz an: Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Weitere Informationen finden sich unter.