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Körperverletzung

Englisch: bodily harm or body injury

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Beeinträchtigung/Beschädigung der körperlichen (im weiteren Sinne auch seelischen) Unversehrtheit eines Menschen durch eine andere Person. So ist z.B. ein medizinischer Eingriff ohne Einwilligung des Patienten nur aufgrund eines Gesetzes möglich (z.B. Blutentnahme), sonst besteht ein Straftatbestand. Ärztliche Eingriffe gelten primär als K., welche durch die Einwilligung des Patienten aufgehoben wird (sog. Rechtfertigungsgrund). Dieses Selbstbestimmungsrecht kann der Patient aber nur dann sinnvoll ausüben, wenn er vom Arzt über seine Erkrankung und deren Behandlung vorher derartig aufgeklärt wird, dass er die Tragweite in wesentlichen Zügen erfassen kann. Nicht als K. gilt eine ärztliche Maßnahme nur dann, wenn ein "rechtfertigender Notstand" (z.B. eine Bewusstlosigkeit) vorliegt.