Disziplinarausschuss
Synonym: Disziplinarorgan, Vertragszahnärztliches Kontrollgremium · Englisch: Disciplinary Committee
Der Disziplinarausschuss ist ein paritätisch besetztes Gremium innerhalb der Selbstverwaltung, das bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) angesiedelt ist. Er wird tätig, wenn ein Vertragszahnarzt gegen Vorschriften, Rechte oder Pflichten im Rahmen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit verstößt. Die Grundlage für seine Arbeit bilden die Satzungen und Geschäftsordnungen der KZVen, die gemäß den Vorgaben des Sozialgesetzbuches V (§ 81, Absatz 5) erstellt werden.
Maßnahmen des Disziplinarausschusses: Je nach Schwere des Verstoßes können folgende Sanktionen verhängt werden:
- Verwarnung
- Verweis
- Geldbuße
- Anordnung des Ruhens der Zulassung oder der vertragszahnärztlichen Beteiligung für bis zu zwei Jahre
Ein Vorverfahren nach § 78 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Der Disziplinarausschuss trägt zur Einhaltung der vertragszahnärztlichen Pflichten bei und gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der zahnärztlichen Versorgung im Rahmen des gesetzlichen Kassensystems.
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