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Verblendkrone

Synonym: Veneerkrone · Englisch: faced crown

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Eine Verblendkrone ist eine Metallkrone mit einer zahnfarbenen Deckschicht (Verblendung) an der sichtbaren Zahnaußenseite sowie gegebenenfalls an der Kaufläche und den Seitenflächen des Zahns. Das Verblendmaterial kann aus aufgebrannter Keramik oder aus Kunststoff bestehen, der durch Retentionsperlen oder Silanisierung auf die Krone aufgebracht wird.

Kunststoffverblendungen haben den Nachteil, dass sie sich bei intensiver Zahnpflege schneller abnutzen und bei ständigem Kontakt mit dem Zahnfleisch allergische Reaktionen auslösen können. Zudem neigen sie verstärkt zur Bildung von Plaque, haben eine Tendenz zur Verfärbung und erreichen kosmetisch nicht die Ästhetik von Keramik. Aufgrund ihrer geringen Abrasionsfestigkeit sind sie für die Verblendung von Kauflächen ungeeignet. Ein Vorteil der Kunststoffverblendung ist jedoch die günstigere Herstellung sowie die Möglichkeit, Beschädigungen der Verblendschicht direkt im Mund zu reparieren. Ein Hauptanwendungsbereich von Kunststoffverblendungen sind Außenteleskope, da Kunststoff durch seine Elastizität Spannungen besser ausgleicht, die bei Doppelkronen im Außenteil auftreten können.

Keramikverblendungen können entweder nur die sichtbare Außenfläche einer künstlichen Krone zahnfarben gestalten oder zusätzlich die Kaufläche und weitere Kronenteile umfassen (vollverblendet). Sie sind ästhetisch ansprechend und biologisch gut verträglich, erreichen jedoch nicht die Natürlichkeit und Bioverträglichkeit von reinen Keramik- oder Galvanokronen. Keramikverblendungen sind in der Herstellung teurer als Kunststoffverblendungen, und eine Reparatur im Mund ist nur unzureichend möglich, beispielsweise nach dem Abplatzen der Keramik durch einen Biss auf einen harten Fremdkörper oder durch Fehlbelastungen. Aufgrund der hohen Härte der Keramik, die sogar den natürlichen Zahnschmelz übertrifft, kann eine Verblendung der Kaufläche problematisch sein. Falls kosmetisch vertretbar, sollte daher darauf verzichtet werden.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland hat 2006 sogenannte Verblendgrenzen festgelegt. Grundsätzlich wäre es aus funktioneller Sicht ausreichend, eine Krone nur aus Metall herzustellen. Allerdings entspricht dies nicht mehr dem ästhetischen Schönheitsideal, da sichtbare Metallkronen als unattraktiv gelten. Während dies früher anders war und in ärmeren Ländern Metallkronen noch als Zeichen des Wohlstands angesehen werden, wird heute aus wirtschaftlichen Gründen nicht jeder Zahn mit einer zahnfarbenen Verblendung versehen. Die Verblendgrenzen bestimmen, dass im Oberkiefer die Frontzähne und die kleinen Backenzähne sowie im Unterkiefer die Frontzähne und die vorderen kleinen Backenzähne als verblendnotwendig gelten. Nach dem Zahnschema betrifft dies die Zähne 15–25 und 34–44.