biologische Breite
Englisch: biologic (al) width
Bezeichnung für ein mit dem Zahnhalteapparat und der Zahnfleischtasche im Zusammenhang stehendes Gebiet ("Zahn-Gingiva-Komplex"; s. Abb.); histologisch beurteilte Höhe von epithelialem und supraalveolärem bindegewebigem Attachment. In der Literatur ist der Ausdruck nicht eindeutig definiert. Die im eigentlichen Sinne aus den beiden Gebieten "Bindegewebsattachment" und "Epithelansatz" (dentogingivaler Verschluss) bestehende Breite (s. Abb.), wird zusätzlich noch aus der Zahnfleischtasche (Sulkus) gebildet - man erreicht so höhere, nicht vergleichbare Werte. Im Sprachgebrauch wird meist die Tiefe des marginalen Knochens bei einem gesunde Sulkus gemeint. In der Literatur wird hier ein Durchschnittswert von 2,08 mm angegeben, wobei die biologische Breite von Patient zu Patient und auch von Zahn zu Zahn unterschiedlich ausfallen kann. Bei Restaurationen wird eine b. B. von 3 mm zwischen Restaurationsrand und Arcus alveolaris empfohlen, wenn nicht Defekt- oder kosmetische Gründe dagegen sprechen. So lässt sich zumeist eine ausreichende Dimensionen für bindegewebiges Attachment, Saumepithel und Sulkus gewährleisten. Die Wahrung und Unversehrtheit der b. B., welche der Form des Alveolarknochens folgt und dem zirkulären Verlauf der Schmelz-Zement-Grenze entspricht, wird als Schlüsselfaktor für eine parodontale Gesundheit und ein optimal "ästhetisches" Zahnfleisch angesehen. Eine Störung (z.B. zu langer Kronenrand s.u., Füllungsüberschüsse, fehlende Approximalkontakte) zieht eine Schädigung des gesamten Komplexes nach sich. Besondere Bedeutung erlangt die b. B. bei dem Herstellen und Eingliedern von Zahnersatz: Wird im Verlauf einer notwendigen Restauration des Zahnes diese Zone der b. B. verletzt, kommt es zur unkontrollierten Resorption des entsprechenden Knochens. Dies führt im Falle einer dünnen Gingiva (i.d.R. labial) zum Schwinden des Zahnfleischs und im Falle einer dicken Gingiva (in der Regel interdental) zur parodontalen Taschenbildung mit entsprechender Entzündungsreaktion. Deshalb sollte der gingivale Abschluss einer festsitzenden Zahnersatzversorgung (Kronenrand) zur Erhaltung einer ausreichenden b. B. spätestens in der Mitte des Sulkus enden. Sollte die b. B. schon verletzt oder abzusehen sein, dass diese bei restaurativen Maßnahmen verletzt werden wird (tiefe Karies, Höckerfraktur bis unters Zahnfleisch), so gibt es im Prinzip zwei Methoden zur Wiederherstellung der b. B.: kieferorthopädisches "Herausziehen" (Extrusion), abtrennen ("tiefer verlegen") des Bindegewebsattachments des Zahnes und Kürzung der Zahnkrone; sehr zeitaufwendig und kostenintensiv, zusätzlich eine 6-monatige Wartephase chirurgische Kronenverlängerung: Es wird ein Teil des Alveolarknochens mittels Osteoplastik abgetragen und das Zahnfleisch entsprechend zur Wurzelspitze hin verschoben. Die b. B. regelrecht eingeheilter Implantate ist ähnlich der natürlicher Zähne; sie führt bei mehrphasigen Implantatsystemen zu einem marginalen Knochenabbau von ca. 1,5 mm im ersten Jahr der Belastungsphase. Deshalb sollten bei reduziertem Knochenangebot - falls ästhetisch vertretbar (Frontzähne) - eine Implantation nicht bündig, sondern oberhalb des knöchernen Kiefers (supracrestal) enden, damit die b. B. supracrestal erfolgen kann und so zu keinem zusätzlichen Knochenverlust führt. Aufbaufüllung, Gingivabreite, Ferulle-Effekt, Kronenrand, Kronen-Wurzelverhältnis, Präparation, Randschluss, Durchschnittswerte bei der Berechnung der b. B.