Nickel
Synonym: Ni, Nickellegierung, Nickelallergie · Englisch: nickel (-alloy)
Nickel kam früher häufig in den Bändern, Drähten und Schrauben von kieferorthopädischen Regulierungen, in zahntechnischen Loten und in Legierungen (Stahl, Aufbrennlegierungen als kostengünstige Alternative zu aufbrennfähigen Goldlegierungen) vor. Es ist bekannt, dass Nickel häufig Allergien auslösen kann (in Europa werden 60 Millionen Betroffene vermutet), die als „Nickelallergie“ (engl. "nickel allergy") bezeichnet werden. Nickel ist nach wie vor das mit Abstand häufigste Kontaktallergen in Mitteleuropa. Frauen sind wesentlich häufiger sensibilisiert als Männer. Die Entstehung von Nickelallergien wurde u.a. von Prof. Goebeler 2010 folgendermaßen beschrieben: „Die Forscher konnten nun zeigen, dass Nickel einen Rezeptor der sogenannten „natürlichen Immunität“ aktiviert und so intrazelluläre Signalübertragungswege in Gang setzt, die zur Bildung von entzündungsfördernden Botenstoffen führen. In der Folge kann das spezifische Immunsystem aktiviert werden, und über die Vermittlung von T-Lymphozyten kann ein Ekzem entstehen. Der jetzt identifizierte Rezeptor, toll-like receptor 4 (TLR4), wurde bereits 1998 entdeckt und war bislang nur als Erkennungsstruktur für bestimmte entzündungsfördernde Substanzen von Bakterien, sogenannte Lipopolysaccharide, bekannt. Natürlicherweise spielt TLR4 eine Schlüsselrolle bei der Abwehr von Bakterien und verhindert durch Aktivierung des angeborenen Immunsystems bei bakteriellen Infektionen deren übermäßige Vermehrung. Die Gießener Forscher, die bis vor kurzem an der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg tätig waren, beobachteten erstmals, dass Nickel seine entzündungsfördernden Eigenschaften im Menschen entscheidend über TLR4 vermittelt, dass aber die Zielstruktur für Nickel eine andere ist als die von bakteriellen Lipopolysacchariden genutzte. Diese Beobachtung könnte einen Durchbruch bei der Therapie der bislang nur schwer behandelbaren Nickelallergie bedeuten, da es prinzipiell möglich erscheint, spezifische TLR4-Hemmstoffe zu entwickeln, die die Aktivierung des Rezeptors durch Nickel blockieren, ohne die wichtige natürliche Abwehrfunktion von TLR4 bei bakteriellen Infektionen zu beeinträchtigen.“ Nach dem Medizinproduktegesetz fallen zahnärztliche Nickellegierungen in die Gruppe IIa; hierfür sind keine Grenzwerte für die Freisetzungsrate festgelegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss bemerkt jedoch in den Zahnersatz-Richtlinien 2004 zu Dentallegierungen: „Es dürfen nur solche Werkstoffe verwendet werden, die den Anforderungen des Medizinproduktegesetzes entsprechen. Bei nachgewiesener Allergie gegen einen Werkstoff ist ein als verträglich ermittelter Werkstoff zu wählen. Der Nachweis einer Allergie ist gemäß den Kriterien der Kontaktallergiegruppe der Deutschen Gesellschaft für Dermatologie zu erbringen. Die Erprobung von Werkstoffen auf Kosten der Krankenkassen ist unzulässig. Bei der Auswahl der Dentallegierungen im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung soll beachtet werden, dass Nichtedelmetall- und NEM-Legierungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein können.“
Schlagwörter