Implantate - Indikationsklassen
Implantate - Indikationsklassen
Die maßgebenden Verbände (BDO, DGMKG, DGI und DGZI) haben 2008 ein sog. "Konsensuspapier" verabschiedet und folgende Indikationsklassen zur Implantattherapie erlassen:
Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der Zahn 8 eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen. Da die optimale Therapie aus verschiedenen Gründen (anatomische, aber auch wirtschaftliche) nicht immer durchgeführt werden kann, wurden die nachfolgenden Empfehlungen – Indikationsklassen – für Regelfallversorgungen aufgestellt:
Klasse I Einzelzahnersatz und Schaltlücke:
Klasse Ia Frontzahnersatz Wenn Zähne der Oberkiefer-Front fehlen: 1 Implantat je fehlendem Zahn. Wenn Zähne 32-42 der Unterkiefer-Front fehlen: Indikation für 2 Implantate. Wenn Zähne 33-43 der Unterkiefer-Front fehlen: Indikation für 2-4 Implantate unter Berücksichtigung der speziellen anatomischen Verhältnisse. Einzelzahnlücken der Unterkiefer-Front: Indikation für 1 Implantat.
Klasse II Reduzierter Restzahnbestand und Freiendlücke: Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln konventioneller Prothetik. Für eine festsitzende Versorgung im Oberkiefer werden in der Regel 8 Pfeiler benötigt, im Unterkiefer in der Regel 6 Pfeiler. Natürliche Zähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen. Für eine herausnehmbare Versorgung im Oberkiefer werden in der Regel 6 Pfeiler benötigt, im Unterkiefer in der Regel 4 Pfeiler. Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen.
Klasse IIa Freiendlücke Zahn 8 fehlt: In Ausnahmefällen Indikation zur Implantation. Zähne 7 und 8 fehlen: Indikation für 1 Implantat. Zähne 6 bis 8 fehlen: Indikation für 1-2 Implantate. Zähne 5 bis 8 fehlen: Indikation für 2-3 Implantate. Zähne 4 bis 8 fehlen: Indikation für 3 Implantate.
Klasse III Zahnloser Kiefer Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes: Im zahnlosen Oberkiefer: 8 Implantate. Im zahnlosen Unterkiefer: 6 Implantate.
Häufig müssen aus finanziellen Gründen (Implantatkosten) Kompromisse eingegangen werden. Allerdings ist sorgfältig abzuwägen, ob dadurch der Implantaterfolg nicht nachhaltig gefährdet wird und deshalb besser auf konventionelle Methoden zurückgegriffen werden sollte.
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