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Hygiene

Synonym: Gesundheitslehre, Gesundheitsfürsorge, Gesundheitspflege

Aus zahnärztlicher Feder, gepflegt von Dr. Louis Bahlmann, Zahnarzt in KölnStand: Fachlich geprüft von Dr. Louis Bahlmann am

Hygiene ist die wissenschaftliche Lehre von der Gesundheit, einschließlich der Gesundheitspflege und Gesundheitsfürsorge. Darunter werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die vorbeugend gegen das Entstehen oder Verbreiten von (Infektions-)Krankheiten durchgeführt werden. Durch M. von Pettenkofer (1818 - 1901) erfolgte die systematische, wissenschaftliche Erforschung der Hygiene. Unterschieden wird diese in private und öffentliche Hygiene; letztere wurde zum öffentlichen Gesundheitswesen erweitert. Die drei Zweige der Hygiene sind:

  • die Umwelthygiene mit der Hygiene der Luft, des Wassers und Abwassers, der Abfallstoffe, der Körperpflege, Kleidung, der Wohnungs- und Arbeitshygiene; sie erforscht den Einfluss der Umwelt auf das Krankheits- und Seuchengeschehen (Parasitologie, Bakteriologie und Virologie). Dazu gehört auch die Immunitätslehre samt den Impfungen,
  • die Sozialhygiene und
  • die Psychohygiene.

Die Hygiene einer zahnärztlichen Praxis unterliegt strengen gesetzlichen und beruflichen Bestimmungen (der Infektionsschutz wird von einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Empfehlungen, Richtlinien und Normen reglementiert, sog. Hygienevorschriften). Ein Verstoß dagegen wird juristisch als schwerer Behandlungsfehler gewertet. Auch unter haftungsrechtlichen Gesichtspunkten wird der Praxishygiene ein besonderer Stellenwert eingeräumt: Im Gegensatz zu Vorwürfen über Behandlungsfehler – der Patient ist hier beweispflichtig – muss der Zahnarzt bei entsprechenden Auseinandersetzungen beweisen, dass in seiner Praxis eine adäquate Hygiene aufrechterhalten wurde beziehungsweise eine eventuelle Erkrankung des Patienten nicht Folge eines Hygienefehlers ist. Eine Nichteinhaltung der Vorschriften kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslösen.

Hygienestandards im Vergleich (2020)

Die Gesamt-Hygienekosten (costs of hygiene in the dental practice) einer durchschnittlichen Zahnarztpraxis jeglicher Praxisform in Deutschland betrugen laut IDZ im Jahr 2016 circa 70.000 Euro. Davon entfielen ein Drittel auf Sachkosten und zwei Drittel auf Personalkosten. Zur Studie o. ©: IDZ-Köln

Die gesetzlichen Hygienepflichten haben eine Vielzahl von Rechtsgrundlagen, von denen nachfolgend nur einige aufgeführt sind:

Das Robert-Koch-Institut (RKI) stellt Empfehlungen auf Grundlage des gegenwärtigen Standes der Wissenschaft zur Durchführung einer zahnärztlichen Behandlung auf, die praktisch den Charakter von Richtlinien haben und bei Nichteinhaltung im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung entscheidende Bedeutung haben: Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren, Stand: 31. Oktober 2017