Umsatzsteuer ZA Praxis
Englisch: sales tax or turnover tax in a dental practice
Kompliziertes Regelwerk, wobei für eine Befreiung oder Pflicht immer das therapeutische Ziel entscheidend ist (Stand 2006): primär ist der Zahnarzt - wirtschaftlich gesehen - in eigener Praxis ein Unternehmer und muss U. entrichten Leistungen der medizinischen Betreuung, die der Diagnose und Behandlung von Krankheiten und anderen Gesundheitsstörungen dienen, sind von der U. befreit besteht kein therapeutisches Ziel - z.B. eine rein kosmetische Leistung - so besteht U.-Pflicht (2011: Ärzte trifft die Umsatzsteuerpflicht jetzt öfter). Die zahnärztlichen Mitteilungen (zm) melden zur Umsatzsteuerpflicht im September 2008: "Steht das therapeutische Ziel im Hintergrund, fällt Umsatzsteuer an. Heilberufliche Leistungen, in denen kein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht, sind nicht von der Umsatzsteuer befreit. Das geht aus einem Schreiben der Oberfinanzdirektion Hannover hervor. Dies gelte auch für die Sachverständigentätigkeit der Zahnärzte und Ärzte, wenn das Gutachten der Entscheidungsfindung eines Dritten dient, die gegenüber dem Betroffenen oder anderen Personen Rechtswirkung erzeugt. Auch Schönheitsleistungen von Zahnärzten unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, soweit kein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht, stellt die W+ST Wirtschaftsprüfung GmbH in einer Stellungnahme klar." Vorsorgeuntersuchungen gelten als befreit von der U.; ärztliche Gutachten nur dann, wenn ein direkter Zusammenhang mit der Heilbehandlung besteht die Anpassung von Hilfsmitteln (z.B. kieferorthopädisches Behandlungsgerät) ist befreit, nicht aber deren Lieferung U.-pflichtig ist auch die Lieferung von Zahnprothesen oder kieferorthopädischen Apparaturen, soweit sie im Praxislabor hergestellt werden. Auch Vorarbeiten (z.B. Individueller Löffel), die Anfertigung von Inlays, Kronen oder Veneers sind davon betroffen u.U. muss das Behandlungshonorar in einen umsatzsteuerfreien und einen -pflichtigen Anteil aufgeteilt werden, wobei die zahnärztliche Dokumentation entscheidend ist (Würdigung des "therapeutischen Ziels"). Die Übernahme der Kosten durch einen Krankenkasse kann lediglich ein Indiz für die Befreiung sein primär ist der volle Steuersatz (ab 2007: 19%) fällig. Bei Zahnersatzlieferungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7% Wenn der steuerpflichtige Umsatz des Vorjahrs nicht mehr als 17.500 € betrug und im aktuellen Jahr 50.000 € voraussichtlich nicht erreicht werden (Absolutbeträge werden meist jährlich angepasst), kann der Zahnarzt als sog. "Kleinunternehmer" auf den Ausweis und die Abführung einer U. verzichten entscheidet man sich für die Umsatzsteuer, dann gilt dieses für mindestens 5 Jahre wegen der zu zahlenden U. können durchaus auch Vorteile auftreten: Produkte und Materialien die die Praxis für umsatzsteuerpflichtige Leistungen benötigt, berechtigen zum Vorsteuerabzug. Erst nach Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung, muss die Umsatzsteuer abgeführt werden. da sich vorgenannte Bestimmungen häufig ändern können, u.U. auch rückwirkend gelten, ist dringend die Einschaltung eines Fachmanns zur Überprüfung angeraten. Behandlung auf Verlangen, Gewerbesteuer Muss die Rechnung dem Umsatzsteuergesetz entsprechen? 2013: Fiskus soll Ärzteumsätze genauer prüfen
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